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Sind Radfahrer wirklich undankbar?

Wulfhard Bäumlein, Bad Vilbel

Lieber Magistrat: „Sind Radfahrer wirklich undankbar?“

Dieser Eindruck entsteht, wenn man die Erklärung des Magistrats liest. Zunächst wird ein Keil zwischen die verschiedenen Verkehrsteilnehmer getrieben, indem man die Autofahrer bedauert, weil sie angeblich die ganze Last der Verkehrsinfrastruktur zu tragen hätten. Jedoch sind die wahren Kosten des motorisierten Individualverkehrs durch etliche Studien (auch der EU), hinreichend bekannt, und der Deckungsgrad erreicht im kommunalen Bereich nie die 50 Prozent.

In einem zweiten Schritt wird der Radfahrerlobby unterstellt, dass sie „auf Kosten der Allgemeinheit“ in der Frankfurter Straße Begegnungsverkehr einfordern würde. Frage: welche Kosten würden durch die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung entstehen? Besagte Verkehrsregelung wird in vielen Städten mit wachsendem Erfolg praktiziert.

Eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße wie die Frankfurter Straße sollte für den Radverkehr in Gegenrichtung offen stehen wenn die genannten 3,50 Meter verfügbar sind. Dann kann nach der Straßenverkehrsordnung rechtskonform die Einbahnstraße geöffnet werden. Die Benachteiligung von Radfahrern, wie sie gegenwärtig praktiziert wird, steht nicht in der STVO.

Der vom Magistrat bemühte „klare Verstand“ sagt einem, dass der lärm- und abgasbefrachtete Kfz-Verkehr verringert werden sollte, indem man statt Verbote eben Angebote an die umweltfreundlichen Verkehrsteilnehmer unterbreitet. Eine Polemik in der Art des Magistrats ist schlicht unwürdig.

Schlussendlich noch zum Pappelweg: dass vor drei Jahrzehnten einmal ein Landwirt gegen eine Schrankenanlage geklagt hat, bedeutet nicht, dass man keinen Radweg bauen kann. Es gibt gewiss etliche andere Möglichkeiten, den unerlaubten Kfz-Verkehr auf diesem (Schleich)Weg zu verhindern. Ein ordentlicher Radweg würde es mir und anderen Fahrradfahrern wesentlich attraktiver erscheinen lassen, zum Einkaufen z.B. den Weg zum Brunnencenter zu finden.

Ob auch Landwirte gegen den Ausbau des Pappelwegs als öffentlichem Radweg sind, ist doch sehr fraglich. Die Fahrradfahrer hingegen sind nicht dagegen, dass Landwirte die öffentliche Wege, die durch die Allgemeinheit finanziert werden, befahren, um ihrem Beruf nachzugehen.

Lieber Magistrat! Hier haben Sie genau das praktiziert, was sie den Fahrradfahrern unterstellen, nämlich Einzelinteressen über das Gemeinwohl zu stellen.

Bitte bleiben Sie sachlich. Eine Publikumsbeschimpfung, nur weil der erhoffte Applaus zu mager ausfiel, zeugt nicht von einem ausgewogenen Verständnis für alle Verkehrsteilnehmer.

In diesem Sinne grüßt Sie herzlich Ihr Nachbar aus Karben

Karl Pfeil

„Ein Kritikpunkt der Radfahrer, auf den der Magistrat nicht eingegangen ist, betrifft die monatelange Blockierung des Rad- und Gehweges auf der Kasseler Straße durch Autofahrer, die vor einem Verkaufsstand halten. Der Gehweg durch zusätzlich noch durch Werbeschilder oder offene Autotüren eingeengt, so dass die Fußgänger wie die Radfahrer auf den stark frequentierten Fahrstreifen ausweichen müssen! Dabei befinden sich Halteplätze um die Ecke herum vor der Drogerie „Rossmann“.

Die Unterzeichnerin hat das Ordnungsamt schon voriges Jahr um Abhilfe gebeten, aber die lapidare Antwort erhalten, die Stadt könne nichts unternehmen, weil die ’Kasseler’ eine Landesstraße sei. Hat man bei der Stadt noch nie etwas von Amtshilfe gehört?

Es gibt noch einen Gefährdungspunkt, das ist die Haarnadelkurve an der Unterführung der Wiesengasse unter der Kasseler aus der Richtung Kläranlage usw. Richtung Innenstadt. Als Radfahrer spielt man dort mit seinem Leben, weil man leider mit Radfahrern und Autofahrern rechnen muss, die diese Kurve schneiden, aber nicht rechtzeitig sichtbar werden. Vor vielen Jahren war an dieser Stelle ein Spiegel angebracht, auf dem der entgegenkommende Verkehr gut zu sehen war. Schon während der Zeit des vorigen Bürgermeisters wurde dieser Spiegel angeblich aus Kostengründen ersatzlos abgebaut.

Die Verkehrssicherheit gehört zum Pflichtprogramm einer Verkehrsbehörde, und die Duldung der genannten Gefahrenstellen ist m. E. eine sog. pflichtwidrige Unterlassung.

Claudia Hinz, Bad Vilbel

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