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Der direkte Draht

Hinweis auf die Leinenpflicht für Hunde

Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,

es ist milder geworden, der Frühling hat endgültig Einzug gehalten. Das bedeutet auch, dass wieder viele Menschen draußen in der Natur unterwegs sind. Ziele gibt es in unserer schönen Quellen- und Festspielstadt viele. Ob man nun an der Nidda verweilt, im Burg- und Kurpark spazieren geht oder den Stadtwald für eine Joggingrunde nutzt, überall tummeln sich die Bad Vilbelerinnen und Bad Vilbeler. Unter ihnen befinden sich natürlich auch viele Hundehalter, die es ebenfalls genießen, bei milden Temperaturen und trockenen Verhältnissen mit ihren vierbeinigen Freunden unterwegs zu sein.

Hier kommen wir nun aber zu einer wichtigen Information. In Bad Vilbel herrscht Leinenpflicht für Hunde. Dies ist in der Gefahrenabwehrverordnung so geregelt. In den Grünflächen, im Burg- und Kurpark und vor allem auch im Stadtwald sind Hunde an der Leine zu führen. Natürlich brauchen unsere vierbeinigen Freunde ihren Auslauf, und den sollen sie auch bekommen, aber gerade in der Nähe von Spielplätzen, ob am Ritterweiher oder am Berkersheimer Weg, sollten Hundehalter schon sehr genau darauf achten, dass ihre Hunde nicht frei herumlaufen. Nicht jeder Mensch begegnet Hunden ohne Angst, und gerade Kinder sind im Umgang mit Tieren, mögen sie auch noch sie friedliebend sein, weniger geschult.

Gerade jetzt, wo die ersten Sonnenstrahlen und milde bis warme Temperaturen so viele Bad Vilbelerinnen und Bad Vilbeler an die frische Luft bringen, ist gegenseitige Achtung von großer Bedeutung. Wir möchten, dass sich Hundehalter, Fahrradfahrer, Fußgänger, Jogger und alle, die einfach die Natur in unserer Stadt genießen wollen, problemlos begegnen. Dass dies gelingen kann, darüber sind wir uns sehr sicher und so wünschen wir allen einen schönen Frühling, viel Spaß an der frischen Luft und viel Freude im Bad Vilbeler Grün.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Magistrat der Stadt Bad Vilbel