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Der direkte Draht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 9. Mai findet zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2009, der den Bau einer Büchereibrücke (Mediathek) vorsieht, ein Bürgerentscheid statt. Für die Stimmabgabe wurde das Stadtgebiet in 26 Stimmbezirke unterteilt. Die Abstimmungslokale können den Abstimmungsbenachrichtigungen entnommen werden.

Stimmberechtigte, die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen, können auch per Briefabstimmung teilnehmen:

a.) wer sich am Abstimmungstag während der Abstimmungszeit aus wichtigen Gründen außerhalb des Stimmbezirks aufhält,

b.) wer seine Wohnung ab dem 29.03.2010 in einen anderen Stimmbezirk innerhalb der Stadt Bad Vilbel verlegt hat,

c.) wer aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst eines körperlichen Zustands wegen den Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten auf-suchen kann. Sie haben mehrere Möglichkeiten, eine Briefabstimmung zu beantragen:

1.) Persönlich im Bürgerbüro, Parkstraße 15. Öffnungszeiten: Montag – Mittwoch, 7 – 15.30 Uhr, Donnerstag 7 – 18.30 Uhr, Freitag 7 – 12 Uhr; am Freitag, 7. Mai, bis 13 Uhr geöffnet (Abstimmungsbenachrichtigungskarte oder Personalausweis mitbringen).

2.) Oder fordern Sie die Unterlagen schriftlich an:

a) es empfiehlt sich, die Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigungskarte auszufüllen;

b) es genügt auch ein formloser Antrag, auch per Telefax, Fernschreiben, Telegramm oder E-Mail (buergerbuero@bad-vilbel.de). Telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Anschrift und Geburtsdatum an. Sollen die Briefabstimmungsunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden, dann ist auch diese anzugeben;

c) schließlich sind Briefabstimmungsanträge auch per Internet möglich:

Dazu gehen Sie auf die Homepage der Stadt Bad Vilbel www.bad-vilbel.de, auf den Button Briefabstimmungsantrag. Dieser Service steht bis zum 5. Mai zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie Anträge für die Briefabstimmung nur bis Freitag, 7. Mai, 13 Uhr stellen können. Soweit die Unterlagen zugeschickt werden sollen, ist der Antrag so frühzeitig zu stellen, dass die Unterlagen noch per Post versendet werden können. Wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann mit Vollmacht des Stimmberechtigten Briefabstimmung noch bis zum Abstimmungstag 15 Uhr beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Abholung von Briefabstimmungsunterlagen für einen anderen Stimmberechtigten nur mit Vollmacht möglich ist und wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt.

Die Briefabstimmungsunterlagen sind rechtzeitig, spätestens bis am Abstimmungstag (18 Uhr)an den Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Parkstraße 15, 61118 Bad Vilbel, zurücksenden. Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich befördert. Sie können die Wahlbriefe aber auch beim Magistrat der Stadt, Parkstraße 15, abgeben.

Es grüßt Sie herzlich

Der Magistrat Bad Vilbel