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Vom Keller bis zum Dachboden

Ehrenamtliche Schöffen geehrt – Ungezählte Häuser, Wohnungen und Grundstücke bewertet

Ein eingespieltes Team: Die ehrenamtlichen Schöffen des Karbener Ortsgerichts mit Bürgermeister Guido Rahn (Mitte) und Alfred Dubowy (Zweiter von rechts). Foto: Dostalek
Ein eingespieltes Team: Die ehrenamtlichen Schöffen des Karbener Ortsgerichts mit Bürgermeister Guido Rahn (Mitte) und Alfred Dubowy (Zweiter von rechts). Foto: Dostalek

In einer Feierstunde hat Karbens Bürgermeister Guido Rahn (CDU) den Schöffen des Ortsgerichtes für ihre ehrenamtliche Tätigkeit gedankt. Den Ehrenbrief der Stadt Karben erhielten die ausscheidenden Mitglieder Klaus Langhammer und Axel Strauch. Sie haben sich vierzig Jahre lang um die freiwillige Gerichtsbarkeit verdient gemacht.

 

Karben. „Ich habe es gern gemacht“, sagt Klaus Langhammer (82), der Senior unter den Schöffen. 1973 wurde der orts- und gemarkungskundige Architekt erstmals vom Amtsgericht Frankfurt bestellt. Nur ein Jahr später wurde Malermeister Axel Strauch (81) von der Stadt Karben für das Ortsgericht vorgeschlagen und ernannt. Seitdem gehörten beide mehr als 40 Jahre lang zu den Teams, die in der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Stadt Wertschätzungen von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungseigentum und Inventar vornehmen.

„Wir laufen treppauf und treppab, nehmen vom Keller bis zum Dachboden alles gründlich in Augenschein und bewerten es dann“, erklärt Langhammer. In der Regel gebe es keine Probleme, weil sie auf Wunsch der Besitzer oder Berechtigten die Objekte in Augenschein nehmen. Ein einziges Mal sei es vorgekommen, dass jemand erbost den Zutritt verweigerte.

Häuser besichtigen

Grundlagen für Wertgutachten von Immobilien sind die vorliegenden Bodenrichtlinien, Flächenberechnungen, Teilungserklärungen und was noch alles dazugehört. Das Siegel setzt zum Schluss Ortsgerichtsvorsteher Alfred Dubowy darunter. Tätig wird das Ortsgericht auf Anfrage von Bürgern oder des Amtsgerichtes. Dann stellt Dubowy ein dreiköpfiges Team aus seinen Schöffen zusammen, das vor Ort das Objekt besichtigt und anschließend ein Gutachten erstellt. Er selbst oder seine Stellvertreter sind immer dabei. Auch Nachlass-Sicherungen bei Sterbefällen gehören zu den Aufgaben des Ortsgerichtes. Dubowy beglaubigt in seinen Sprechstunden auch Unterschriften, erstellt Sterbefallanzeigen und besiegelt Vorsorge-, Betreuungs- oder Patientenvollmachten.

Schnell und versiert

„Das Amt als Schöffe ist kein bezahltes Amt, sondern ein Ehrenamt. Wir sind froh, dass wir fachkundige und erfahrene Bürger gefunden haben, die jetzt nachrücken“, erklärt Rathauschef Guido Rahn. Weil das Ortsgericht in der wachsenden Stadt Karben immer öfter in Anspruch genommen werde, sei es personell aufgestockt worden. Statt fünf Schöffen seien es nun sechs, die die verantwortungsvollen Aufgaben eines Ortsgerichtes wahrnehmen können.

Erneut berufen und zum Vorsteher ernannt wurde Alfred Dubowy, dessen Amtszeit bis 2022 dauert. Wiedergewählt wurden Karl Jakob (seit 1996) und Marcus Züsch (seit 2002). Erstmals als ehrenamtliche Schöffen für eine Amtszeit von zehn Jahren vereidigt wurden Iris Langhammer, Ulrich Felber sowie Gerhard Leonhardi. „Die Anforderungen an die Schöffen sind gewachsen“, weiß Landwirt Karl Jakob, der seit 21 Jahren zum Ortsgericht gehört. Jede Schätzung müsse sehr sorgfältig erstellt werden und vor Gericht Bestand haben, wenn Gegengutachten erstellt würden. Das komme heute häufiger vor als früher. „Das Ortsgericht Karben hat einen guten Ruf, wir sind schnell und fachlich versiert“, sagt Dubowy. Derzeit seien sie bis zu fünfmal im Monat unterwegs – viel für ein Ortsgericht. (ado)