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Ermittlungen wegen illegaler Deponie gegen Bad Vilbeler Bürgermeister – Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis Haft

Bad Vilbel. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen einer illegalen Deponie für Erdaushub in Bad Vilbel richten sich auch gegen den Bürgermeister der Stadt. Amtsinhaber Thomas Stöhr und sein Vorgänger Günther Biwer (beide CDU) werden in dem Verfahren als Beschuldigte geführt, erklärte die Anklagebehörde am Montag in Frankfurt auf Anfrage. Die Ermittlungen seien aber noch nicht abgeschlossen, so dass weitere Personen in den Fokus rücken könnten. Die Stadt hat nach Einschätzung der Ermittler über Jahre hinweg beim Ortsteil Gronau eine illegale Deponie für Erdaushub betrieben und auf der vom Wetteraukreis ursprünglich genehmigten Deponie die mehr als fünffache Menge Erdreich untergebracht, das unter anderem aus großen Neubaugebieten der Stadt in der südlichen Wetterau stammte. Auch aus anderen Kommunen der Umgebung könnte Erde angeliefert worden sein, die dann zur Gestaltung eines hügeligen Biotops genutzt worden war. Auf dem Gelände sei entgegen früherer Befürchtungen jedoch keine schadstoffbelastete Erde gefunden worden, so die Justizsprecherin.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Betreiben einer ungenehmigten Abfallanlage. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft.

Fragezeichen stehen auch hinter der Finanzierung der Deponie. Laut Staatsanwaltschaft hat die Stadt für die Renaturierung fast 200 000 Euro mehr aufgewendet als sie an Kippgebühren eingenommen habe. (sam/lhe) Seite 3