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Flüchtlingsfinanzierung

Verwaltungsgericht Gießen weist Klagen aus Bad Vilbel und Karben ab

Im Streit um die Auszahlung zusätzlicher Gelder für die Unterbringung von Flüchtlingen, wie dies von den Städten Bad Vilbel und Karben gefordert wird, hat das Verwaltungsgericht Gießen die Klagen gegen den Wetteraukreis abgewiesen. Doch ganz durch ist die Sache damit noch nicht.

Bad Vilbel/Karben. Karbens Bürgermeister Guido Rahn (CDU) und Bad Vilbels Sozialdezernentin Heike Freund-Hahn (FDP) sind nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts enttäuscht. Übereinstimmend deuten sie aber auch nächste gerichtliche Schritte an. Landrat Joachim Arnold (SPD) indes sieht sich in seiner Auffassung bestätigt. „Indem die offenen Rechtsfragen zur Zuweisungsmöglichkeit und zur Höhe der Erstattung für die Unterbringung entschieden worden sind, gibt es nun auch keine rechtlichen Zweifel mehr an unseren freiwilligen Vereinbarungen mit den Städten und Gemeinden“, meint Arnold.

Das Gericht bestätige sowohl die Zulässigkeit wie auch die Höhe der freiwilligen Leistungen durch den Wetteraukreis. Es ist bereits das zweite Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht, bei dem der Kreis Recht erhält. Denn bereits Ortenberg und Glauberg hatten gegen die Flüchtlingszuweisung geklagt und verloren. Nun wollten Bad Vilbel und Karben eine richterliche Entscheidung zur besseren finanziellen Ausstattung, um die Unterbringung und Betreuung der ihnen zugeteilten Flüchtlinge besser organisieren zu können (die FNP berichtete).

Aktuell überweist der Wetteraukreis den beiden Städten lediglich 7,30 Euro pro Asylbewerber pro Tag. Diesen Satz halten beide Städte für zu niedrig, weil mit ihm äußerstenfalls die Unterbringung, nicht aber weitere Aufwendungen wie soziale Betreuung oder der Verwaltungsaufwand ersetzt würden.

Weil Bad Vilbel von Dezember 2013 bis Frühjahr 2014 pro Asylant und Tag einen Betrag von 13,40 Euro aufgebracht haben will, verlangte die Stadt die volle Pauschale, die der Gesetzgeber im Bundes-Asylbewerbergesetz und im Landesaufnahmegesetz beschreibt, nämlich 652 Euro pro Bewerber und pro Monat. Zusammen 49 866,08 Euro. Karben hingegen forderte zwar ebenfalls die Auszahlung der gesamten Pauschale, aber auf dem Niveau von 2008, also nur 448 Euro pro Flüchtling – rund 87 200 Euro. Die spätere Erhöhung durch den Gesetzgeber um gut 200 Euro billigte die Stadt dem Landkreis für soziale Belange wie unter anderem für Gesundheitsvorsorge zu. Hilfsweise, trug Rahn vor Gericht vor, sei die Stadt aber auch mit der Erstattung der tatsächlichen Kosten für den Zeitraum März bis Juni 2014 in Höhe von 44 988,75 Euro einverstanden.

Für das Gericht stellte sich damit die Frage, welche Kosten notwendigerweise von den Kommunen zu tragen sind und ob die vom Kreis überwiesenen 7,30 Euro pro Asylant pro Tag ausreichen. Ein Streitpunkt war, was „notwendige Kosten“ für die Unterbringung sind. So wollten die Kommunen nicht nur Geld für Miete und Hausmeister, sondern auch für das Personal, das nach den Flüchtlingen schaue. Anhand von Beispielkalkulationen des Kreises über seine eigenen Unterbringungs- und Betreuungskosten und denen der beiden Städte gelangte das Gericht schließlich zu der Überzeugung, dass der Gesetzgeber den Kommunen nur die Unterbringung, nicht aber die Betreuung, übertragen habe. In diesem Falle seien die 7,30 Euro aber ausreichend. „Wenn Sie als Stadt den Flüchtlingen eine zusätzliche Betreuung zukommen lassen, so ist das Ihre Angelegenheit, die vom Gesetz jedoch nicht verlangt wird“, so der Vorsitzende Verwaltungsrichter Klaus Krekel.

Die von den Städten praktizierte Willkommenskultur sei zwar begrüßenswert, jedoch könnten deren Kosten nicht auch vom Kreis getragen werden. Bad Vilbel hatte dafür 3,44 Euro pro Asylant und Tag an Personal- und Verwaltungskosten geltend machen wollen.

Das Urteil löste bei Rahn und Freund-Hahn Kopfschütteln aus. „Mit den 7,30 Euro kommen wir beim besten Willen nicht aus. Wir können nicht eine Willkommenskultur verkünden und dann das Geld dafür nicht zur Verfügung stellen“, meinte Rahn enttäuscht. Auch Freund-Hahn zeigte wenig Verständnis: „Ich werde dem Magistrat empfehlen, das Urteil nicht hinzunehmen und in die Berufung zu gehen. Hier geht es nicht nur um ein paar Cent, sondern um die Stärkung eines menschenwürdigen Umgangs mit Flüchtlingen.“ Alle Beteiligten zeigten sich einig, dass vor allem der Gesetzgeber gefordert sei, die Spielregeln den Erfordernissen anzupassen und mehr Geld bereitzustellen.