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FWG: Politspektakel und Legendenbildung – Ottens: Kommunalaufsicht wird Gültigkeit der Etatsatzung 2008 nicht in Frage stellen

Karben. „Die jüngsten Ausführungen des Stadtrats Jochen Schmitt zu dem von ihm vollmundig titulierten „rechtswidrigen Handeln der Bürgerkoalition“ bei der Beratung über die Haushaltssatzung 2008 entwickeln sich immer mehr zur Politgroteske“, findet FWG-Fraktionschef Michael Ottens.

Der gelernte Jurist Schmitt sollte doch wissen, dass mit der Auslegung und öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2008 diese Gültigkeit erlangt habe. Wie die Stadtverwaltung in ihrem Schreiben vom März an die Kommunale Finanzaufsicht richtig festgestellt habe, sei eine aufsichtsrechtliche Genehmigung überhaupt nicht erforderlich, da die Haushaltssatzung dank der Spar-Politik der Koalition keine Kreditaufnahme vorsehe. Ottens: „Dennoch versuchen er und Bürgermeister Schulz durch dauernde Wiederholungen von Unwahrheiten den falschen Eindruck zu vermitteln, die Verwaltung könnte nicht agieren, weil der Haushalt noch schwebend ungültig sei.“

Bei einer von der Stadt beim Hessischen Städte – und Gemeindebund (HSGB) eingereichten Überprüfung von Beschlüssen zum Etat wären die geäußerten Bedenken des hauptamtlichen Magistrats sofort verneint und die Beschlüsse als im Einklang mit der HGO bezeichnet, gibt Ottens ein Schreiben wieder. Nur bei dem Beschluss zur 12 prozentigen Kürzung bestimmter Kontengruppen wurden vom HSGB Bedenken geäußert, da nach einem Entscheid des Hessischen Innenministeriums eine Kürzung um „globale Minderausgaben“ nicht anwendbar sei.

Wie Ottens dazu anmerkt, sehe er diese Argumentation nicht als stichhaltig an. „Die Koalition hat gerade keine „globale Kürzungen“ des gesamten Haushalts vorgenommen, sondern genau bezeichnete Kontengruppen prozentual gekürzt. Auch sind keine Personalkosten gekürzt worden“, betont er.

Bürgermeister Schulz oder der Magistrat hätten bis Mitte März die Möglichkeit gehabt, Einspruch gegen den nach ihrer heutigen Ansicht rechtswidrigen Beschluss einlegen können. Dies sei nicht geschehen, was darauf hindeute, so Ottens, dass der hauptamtliche Magistrat schon damals von der Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses ausgegangen sei. „Die Kommunalaufsicht wird die Gültigkeit der Etatsatzung 2008 nicht in Frage stellen und damit den Sanierungskurs der Bürgerkoalition bestätigen“, ist Ottens überzeugt. (cwi)