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Grillverbot in Grünanlagen

Brandgefahr minimieren und offene Feuer vermeiden

Bad Vilbel. Die Stadt hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit per Allgemeinverfügung ein Grillverbot in öffentlichen Grünanlagen ausgesprochen. Generell sind dort alle Aktivitäten mit offenem Feuer ab sofort verboten.
Fortan wird die Grünanlagensatzung bis auf Widerruf eingeschränkt, was dazu führt, dass derzeit kein offenes Feuer in städtischen Grünanlagen entzündet werden darf, heißt es in der Pressemitteilung aus dem Rathaus. Dies betrifft das öffentliche Grillen, das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohle für beispielsweise Wasserpfeifen sowie alle weiteren Handlungen, die geeignet sind, Brände auszulösen.

Ordnungsdezernent und Ersten Stadtrat Sebastian Wysocki (CDU): »Neben den offensichtlichen Aktivitäten wie Grillen oder Entzünden von Kohle, sollten alle es tunlichst vermeiden, glühende Zigarettenstummeln oder Asche sowie Tabakreste arglos wegzuwerfen. Wysocki betont, dass die Nichtbeachtung des Verbots von offenem Feuer in den städtischen Grünanlagen mit einem Bußgeld geahndet wird. Die Brandgefahr ist so hoch, dass schon eine liegengelassene Glasscherbe zum Entzünden von vertrockneten Grasflächen führen kann, wird das Verbot in der städtischen Pressemitteilung begründet. (zlp)