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Kirchenaustritt

Zuständig sind jetzt die Bürgerbüros

Bad Vilbel. Ab sofort kann der Kirchenaustritt im Bürgerbüro der Stadt erklärt werden, da die Zuständigkeit vom Amtsgericht zu den Gemeinden gewechselt ist.

Für den Austritt ist ein persönliches Vorsprechen im Bürgerbüro erforderlich und die Vorlage eines Ausweisdokumentes. Voraussetzung ist die Meldung der Hauptwohnung in der Stadt. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Austritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind. Kinder zwischen dem zwölften und 14. Lebensjahr benötigen für die Austrittserklärung die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Der Austritt für Kinder unter dem zwölften Lebensjahr kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erklärt werden.

Die Verwaltungsgebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 30 Euro, teilt die Stadtverwaltung mit. (zlp)