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Kritik am Gießener Urteil

Bad Vilbel. Das geplante Hochregal-Lager der Stada AG „Auf der Scheer“ in Dortelweil wird zu einer höchstrichterlichen und hessenweiten Entscheidung führen. Zwar nicht über den Bau an sich. Aber über die Rechte von Stadt- und Gemeindeparlamenten – in Sachen „Akteneinsichtsausschüsse“. Die zu klärende Frage lautet: Dürfen Akteneinsichtsausschüsse auch bei noch laufenden Vorgängen – so wie bei dem Stada-Projekt – eingerichtet werden?

Die Bad Vilbeler Grünen sagen „Ja“ – und bekamen vom Verwaltungsgericht in Gießen recht (Aktenzeichen 8 G 3850/06; wir berichteten). Vollkommen überraschend allerdings. Denn das Urteil vom 16. Januar widerspricht allen bisher gängigen juristischen Kommentaren. Daher legte Bad Vilbels Rechtsdezernent Jörg Frank im Einvernehmen mit Stadtverordnetenvorsteher Manfred Cleve (beide CDU) Beschwerde gegen das Urteil ein, ohne die Parlamentsfraktionen vorher zu kontaktieren – um Fristen einzuhalten. Nun hatte das Stadtparlament am Dienstag, den 13. Februar (nach Redaktionsschluss) darüber zu entscheiden, ob die Beschwerde aufrecht erhalten wird. Nach der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, an der Beschwerde festzuhalten, was dem Wunsch der Mehrheit aus CDU und FDP gegen die Stimmen der SPD und bei Abstimmungsverweigerung der Grünen, entsprach, dürfte es bei dem Einspruch gegen das Urteil bleiben.

„Das ist eine Entmündigung des Parlamentes“, warf Hannelore Rabl (Grüne) Parlamentschef Cleve vor. Er hätte trotz der kurzen Beschwerdefrist von knapp zwei Wochen nach Eingang des Gießener Urteils genügend Zeit gehabt, wenigstens den Ältestenrat und damit die Fraktionen über sein Vorgehen zu informieren. CDU und FDP konterten: Alles rechtens und nicht anders möglich – schließlich habe das Parlament immer noch die Möglichkeit, die Beschwerde zurückzuziehen.

Trotz heftiger Diskussion waren sich alle Parteien im Ausschuss einig: Eine eindeutige und grundsätzliche Klärung der strittigen Frage muss her. Sie soll in einem Eilverfahren herbeigeführt werden. Die Beschwerde gegen das Gießener Urteil liegt seit dem 29. Januar bei der nächst höheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Der für den Fall zuständige Richter Falko Jeuthe nimmt sich die Angelegenheit am 22. Februar vor – bis dahin muss die noch fehlende Begründung zur Vilbeler Beschwerde nachgereicht sein. Obwohl es sich um ein Eilverfahren handelt, rechnet Richter Jeuthe mit einer Entscheidung frühestens Ende Mai. (fnp)