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Licht am Tunnel-Ende – Ortstermin mit Bürgermeister Stöhr an der Bad Vilbeler Nordumgehung

Bad Vilbel. Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr (CDU) verwies bei einem Ortstermin mit zirka 40 Kommunalpolitikern und neurgierigen Bürgern an der Nordumgehung darauf, dass Bad Vilbel „viele Jahrzehnte“ auf diese Straße gewartet habe, bis sie mit einem Vertrag mit dem Land im Januar 2001 ermöglicht worden sei. Nach dem „Kommunalen Interessenmodell“, das Bad Vilbel als eine der ersten hessischen Kommunen genutzt habe, habe man die Nordumgehung komplett vorfinanziert, das Land zahle seinen Anteil von 11,1 Millionen Euro in 15 Teilraten zurück. Weil die Stadt vereinbart habe, dass die Raten schon nach der Fertigstellung der ersten beiden Teilabschnitte fällig werden, seien bereits die ersten Euros zurückgeflossen, teilte Stöhr mit. Die Nordumgehung sei „ein ganz bedeutendes Bauwerk für Bad Vilbel“, betonte er. Während viele Kommunen um eine Ortsumgehung kämpften, habe Bad Vilbel zwei, neben der B 3 in Nord-Süd-Richtung komme nun eine West-Ost-Spange hinzu. Sie erschließe das Gewerbe- und Wohngebiet Quellenpark, sorge für eine bessere Anbindung von Gronau sowie für eine Entlastung der Innenstadt und Massenheim. Nach der Fertigstellung könne die Kernstadt im Bereich Kasseler-, Homburger- und Friedberger Straße verkehrsberuhigt umgestaltet werden. Bereits im Herbst 2007 könnten die ersten Autos über die Nordumgehung / L 3008 in Richtung Büdinger Straße rollen, so Projektleiter Rainer Schmalz vom Gelnhäuser Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV). Auch der Kostenrahmen für die 15,2 Millionen Euro teure Baustelle sei eingehalten worden. Voraussichtlich im Juli sei die Bahn-Unterführung fertiggestellt, parallel begännen dann die Bauarbeiten für die eigentliche Straße. Deren Gestalt ist im Westteil aus Richtung B 3 schon deutlich erkennbar. Auf der Einfahrt zur Unterführung sind bereits die noch graffitifreien Betonwände zu erkennen. Auch die beiden Gehwege mit einem und 1,15 Meter Breite sind dort schon angelegt. Sie befinden sich noch einen Meter oberhalb der noch zu bauenden Straßentrasse, die acht Meter breit sein wird.