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Mehr Klarheit gewünscht

Schöneck. Der Antrag der Wahlalternative auf Akteneinsicht löst in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretersitzung Diskussionen und eine Sitzungsunterbrechung zur weiteren Beratung aus. Strittig ist nämlich, ob der Ausschuss schon eingesetzt werden kann, wenn der Verkaufsvorgang noch nicht abgeschlossen ist.

Gemeindevorsteher Klaus Ditzel (SPD) hatte sich im Vorfeld beim Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) kundig gemacht. Er hatte die Auskunft erhalten, dass ein Akteneinsichtsausschuss mit seiner Arbeit erst beginnen kann, wenn der zu untersuchende Vorgang vollständig abgeschlossen ist. Nach Auskunft des HSGB müsse im vorliegenden Fall also erst die Tinte unter dem notariellen Kaufvertrag trocken und die Eintragung im Grundbuch erfolgt sein, damit der Akteneinsichtsausschuss seine Arbeit aufnehmen kann.

Eine Auffassung, die einigen WAS-Gemeindevertretern nicht logisch erscheint. „Für die Gemeindevertretung ist doch der Vorgang mit dem Mehrheitsbeschluss zum Verkauf des Alten Schlosses abgeschlossen. Auf die weiteren Schritte hat das Gemeindeparlament doch gar keinen Einfluss mehr“, erregt sich Peter Nickel (WAS). Unterstützung erhält die WAS auch von der FDP. Deren Fraktionsvorsitzende Anke Pfeil begrüßt ebenfalls die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses, weil auch sie mehr Klarheit im Zusammenhang mit dem Ausschreibungs- und dem Bieterverfahren haben will.

Ganz anderer Ansicht hingegen ist CDU-Fraktionschef Markus Jung. „Sie wollen mit der Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses das Thema nur weiterhin am Köcheln halten“, meint der CDU-Politiker in Richtung WAS. Die CDU verweigere sich nun nicht dem Ausschuss, aber nur, um damit belegen zu können, dass alles seine Ordnung habe.

Nach einer Beratungspause wird der Antrag der WAS auf Einrichtung des Akteneinsichtsausschusses dahin abgeändert, dass der Ausschuss zwar an diesem Abend noch gegründet werden soll, dass er mit seiner Arbeit aber erst nach Abschluss aller mit dem Verkauf zusammenhängenden Vorgänge beginnen darf. (jwn)