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Quellenstadt bleibt Justiz-Standort

Obwohl die bundesweite Überwachungsstelle für Delinquenten, die eine Fußfessel tragen müssen, von Bad Vilbel nach Weiterstadt umgezogen ist, bleibt die Quellenstadt ein Justiz-Standort

Bad Vilbel. Bad Vilbel werde als Justiz-Standort geschwächt, meinte der Bad Vilbeler FDP-Abgeordnete und ehemalige Justizminister des Landes, Jörg-Uwe Hahn, im Dezember. Zuvor hatte Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) verkündet, die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder für Fußfesseln (GÜL) ab Januar aus Bad Vilbel abzuziehen. Gesorgt hat sich Jörg-Uwe Hahn umsonst, denn das Justizministerium will den Justiz-Standort Bad Vilbel keinesfalls verlassen. In den Räumen des alten Amtsgerichts in der Friedrich-Ebert-Straße wird auch weiterhin für die Verwaltung von Inhaftierten gearbeitet.

Nur Personalwechsel

„Die Mitarbeiter der GÜL aus Bad Vilbel, die die Einhaltungen der Weisungen im Fall des Einsatzes von elektronischen Aufenthaltsüberwachungen gewährleisten soll, sind in die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt gezogen und die Mitarbeiter aus Weiterstadt nach Bad Vilbel“, teilt dazu Matthias Grund, Referatsleiter für Öffentlichkeitsarbeit des hessischen Justizministeriums, mit. „Insofern hat lediglich ein Personaltausch stattgefunden. Für die hessische IT-Stelle bleibt der Justiz-Standort in Bad Vilbel erhalten“, betont er.

Die Fußfesselzentrale sei generell nur ein Raum in dem großen Gebäude gewesen, das schon seit langer Zeit IT-Arbeitsplätze der hessischen Justiz enthalte, ergänzt sein Kollege René Borius. „Der Raum, in dem die GÜL-Mitarbeiter gearbeitet haben, war schon immer recht klein.“

Das sei in Weiterstadt nun anders. „Die Mitarbeiter der GÜL haben nur ihre Büros mit IT-Mitarbeitern getauscht, die zuvor in Weiterstadt saßen“, erläutert der Pressesprecher. Es sei also nur eine kleine Mitarbeiter-Rotation gewesen.

Mit dem Gebäude in Bad Vilbel sei nie etwas anderes vorgesehen gewesen. Es sei nie darüber nachgedacht worden, das Gebäude aufzugeben. Das wäre auch gar nicht möglich gewesen: „Es ist im hessischen Gesetz verankert, dass in Bad Vilbel ein Standort der hessischen Justiz sein muss“, weiß Brosius.

Jörg-Uwe Hahn hatte Ende vergangenen Jahres im Übrigen trotz seiner Kritik betont, dass der Umzug der GÜL sein müsse. Als Grund nannte er notwendige zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen, für die der Raum in Bad Vilbel nicht mehr ausgereicht hätte. (nma)