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Reinigungspflicht von Gehwegen

Viele Beschwerden

Schöneck. Wie die Gemeinde mitteilt, trudeln bei der Schönecker Verwaltung fast täglich Beschwerden von Anwohnern ein, dass Eigentümer, Besitzer und Mieter ihrer Pflicht zur Straßenreinigung nicht nachkommen.

Der Satzung werde teilweise ungenügend bis gar nicht nachgekommen, heißt es aus dem Rathaus. Es sei jedoch der Gemeinde nicht möglich, die Vielzahl der Bürger einzeln anzuschreiben.

Die Gemeinde verweist daher auf die gültige Satzung, die während der Sprechzeiten im Rathaus Kilianstädten, Fachbereich-Bürgerservice und Ordnungsamt, eingesehen werden kann. Auch im Internet unter www.schoeneck.de kann sie heruntergeladen werden. Die Satzung gibt genau vor, wie die Straße bei den jeweiligen Bedingungen gereinigt werden muss.

Wann gesäubert werden muss, ist ebenfalls geregelt. Sofern die Umstände nicht ein sofortiges Reinigen oder Räumen erfordern, sind die Arbeiten vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu erledigen. Vom 1. April bis zum 30. September kann dies bis 18 Uhr, vom 1. Oktober bis zum 31. März bis 16 Uhr erfolgen.

Sollte es dennoch zu groben Verstößen kommen, kann die Gemeinde die Kosten für die Reinigung in Rechnung stellen. (zlp)