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Was hilft gegen Fluten?

Schöneck. Zur Vermeidung weiterer Überschwemmungen in den Neubaugebieten von Büdesheim hatte die Grünen-Fraktion im September einen Antrag eingebracht, durch den die Feldwegesatzung der Gemeinde den Vorkommnissen angepasst werden soll. Die Grünen wollen vor allem die Landwirte verpflichten, die Randstreifen ihrer Äcker in einer Breite von zwei bis drei Metern mit Hecken, Sträuchern oder Bäumen zu bepflanzen, damit bei starken Regenfällen die Ackerkrumme nicht über die Feldwege in den Ort geschwemmt werden könne.

Der Umweltausschuss hatte deshalb seine jüngste Sitzung mit einer Ortsbegehung begonnen. Im Beisein von Ortslandwirt Karl Dietz und weiteren Landwirten wurde vor Ort über mögliche Maßnahmen diskutiert. Die Grünen möchten mit Hilfe einer Änderung der Feldwegesatzung für die Bepflanzung der Ränder der Landwirtschaftswege sorgen. Damit haben die Landwirte kein Problem, wenn gleichzeitig in der Satzung die Entschädigung festgehalten wird. „Wenn wir auf die Bepflanzung eines Teils unserer Äcker verzichten sollen, stellt das einen Eingriff in unser Eigentum das und kommt einer Enteignung gleich“, meinte Ortslandwirt Dietz.

Dem hielt das Gemeindevorstandsmitglied Dieter Fietze (SPD) entgegen, dass Eigentum auch verpflichte, die Landwirte deshalb dafür zu sorgen hätten, dass durch Äcker kein Schaden entstehe. Darüber hinaus müssten nach der derzeit gültigen Satzung die Bauern dafür sorgen, dass die Feldwege stets sauber seien. Überhaupt schoben die Landwirte die Verantwortung für die Schlammlawinen, die bei Starkregen bis in die Wohngebiete vordringen, der Gemeinde und den Bauherrn zu. „Bisher haben die Drainagen in den Äckern stets zur Abführung des Regenwassers ausgereicht. Mit dem Bau der Wohngebiete sind sie zum größten Teil zerstört worden. „Dafür können die Bauern nichts“, meinte Dietz. Dass dieses Argument nicht einfach von der Hand zu weisen ist, zeigen die erst kürzlich gebauten Wassereinläufe am Ende der Äcker direkt vor den Wohngebieten. Allerdings sind diese nicht ganz vorschriftsgemäß installiert, weil durch die Zuläufe Erdreich ins Kanalsystem gespült wird. (jwn)