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Werbung soll schöner werden – Der Magistrat entscheidet, ob und wieviele Zuschüsse es von der Stadt gibt

Bad Vilbel. Die Frankfurter Straße von Bad Vilbel soll insgesamt attraktiver werden. Die Zielrichtung ist dabei glasklar: Potenzielle Kunden sollen in dem Bereich zwischen dem Biwer-Kreisel und dem Alten Rathaus zu einem Einkaufsbummel animiert werden. Dabei wird die Stadt nun ein wenig nachhelfen, indem sie künftig „geschmackvolle Werbeanlagen“ für die Läden und Geschäfte finanziell belohnt.

Ähnlich wie bei der Realisierung des Farbkonzeptes bei der Neugestaltung der Fassaden in der Innenstadt können die Hauseigentümer vor der Erneuerung von Werbeanlagen im städtischen Bauamt einen Antrag auf einen Zuschuss stellen. Wer das tut, darf sich darauf einstellen, maximal die Hälfte der Herstellungskosten bis zu einer Höchstgrenze von 500 Euro pro Einzelmaßnahme erstattet zu bekommen.

Die Entscheidung darüber, was es wert ist, gefördert zu werden, trifft der Magistrat.

„Nach ein paar Anlaufschwierigkeiten haben wir gute Erfahrungen mit dem seit einem Jahr laufenden Farbkonzept gemacht“, berichtete Stadtbaurat Dieter Peters (parteilos) am Dienstag vor den Mitgliedern des Planungs- und Bauausschusses. In diesem Jahr seien bislang vier Anträge gestellt worden.

Die Maßnahmen seien entweder bereits abgeschlossen, so Peters, oder würden gerade umgesetzt. Gemeinsam mit dem Verein Stadtmarketing wolle man deshalb die Stadt und das Gewerbeleben auch durch die Unterstützung neuer Werbeanlagen, die der Gestaltungssatzung der Stadt entsprechen, aufwerten.

Konkret bedeutet das, dass Werbeanlagen, die bis zu 15 Prozent der Fassadenfläche im Bereich des Erdgeschosses umfassen oder als Ausleger bis zu einer Größe von 0,6 Quadratmeter im ersten Obergeschoss angebracht werden, bezuschusst werden.

Außerdem werden angestrahlte, selbst leuchtende oder hinterleuchtete Einzelbuchstaben mit einem Zuschuss bedacht. Die Werbung muss sich an jenem Laden oder Geschäft befinden, auf den oder das sie hinweist. Und pro Betrieb kann nur eine Anlage in den Genuss einer Bezuschussung kommen. Der jeweilige Betrag soll nach der Fertigstellung ausbezahlt werden.

Insgesamt sollen dafür jährlich 2500 Euro zur Verfügung stehen. Der Planungs- und Bauausschuss hat einstimmig eine Empfehlung ausgesprochen, diese Richtlinien zu beschließen.