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Sperrung in der Innenstadt – Vom 14. bis 25. April kein Durchkommen für Kfz im Bereich Grüner Weg

Zwischen Albanusstraße und der Baustelle sowie zwischen dem Erzweg und der Baustelle ist die Frankfurter Straße für die Zeit der Maßnahme beidseitig befahrbar. Karte: Baustellenmarketing/Kuhl Design
Zwischen Albanusstraße und der Baustelle sowie zwischen dem Erzweg und der Baustelle ist die Frankfurter Straße für die Zeit der Maßnahme beidseitig befahrbar. Karte: Baustellenmarketing/Kuhl Design

Bad Vilbel. Derzeit wird an vielen Stellen der Frankfurter Straße am Freirauentwicklungskonzept  gearbeitet. An der Baugasse entsteht ein neuer Platz. Ebenfalls wird an der Einmündung zum Grünen Weg ein Platz entstehen. Die Straße selbst sowie die Schützenhofstraße werden zudem neu gepflastert. Um den Bauprozess nun weiter voranzutreiben, wird die Frankfurter Straße an der Einmündung des Grünen Wegs vom 14. bis zum 25. April voll gesperrt. In Teilen wird dafür die Einbahnstraßenregelung aufgehoben.

Noch ist hier freie Fahrt, aber nach Ostern ist die Durchfahrt gesperrt. Foto: Hirschmann

Einbahnstraßen teilweise aufgehoben
Die Arbeiten    kommen gut voran, freut sich Erster Stadtrat Sebastian Wysocki (CDU). »Es ist bereits deutlich zu erahnen, wie hoch die Aufenthaltsqualität hier sein wird, wenn die Gesamtmaßnahme abgeschlossen ist«, so Wysocki über die Fortschritte.
Der Grüne Weg ist bereits in großen Teilen neu gepflastert. Man sehe daher schon jetzt, wie die Stichstraßen zur Frankfurter Straße einmal aussehen werden. Da hier ein neuer Platz entsteht und die Pflasterung in diesem Einmündungs- und Straßenbereich durch ein spe-zielles Verfahren getätigt werden muss, bedarf es einer Vollsperrung. Sogenannter Drain-beton muss unter der Pflasterung ausgebracht werden. Dieser benötigt Trockenzeit, weshalb eine Sperrung notwendig wird. »Zuvor müssen wir noch den jetzigen Fahrbahnbestand entfernen, da der Zustand so nicht länger haltbar gewesen wäre«, erläutert der Fachdienstleiter Infrastruktur Kanal und Straße, Matthias Bremer, die technischen Details.

Zufahrt zur Tiefgarage bleibt möglich
Um den Verkehr auf der Frankfurter Straße für Anlieger und Anrainer zu gewährleisten wird die Einbahnstraßenregelung zwischen der Albanusstraße und dem Baufeld sowie zwischen dem Baufeld und dem Erzweg für die Dauer der Vollsperrung aufgehoben. Im Bereich zwischen der Albanusstraße und dem Wasserweg wird der Verkehr durch eine mobile Ampelanlage geregelt.
»Durch die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung während der Vollsperrung wird die Frankfurter Straße in den genannten Bereichen beidseitig befahrbar. Damit gewährleisten wir auch, dass die Zufahrt zur Tiefgarage am Niddaplatz jederzeit möglich ist«, beschreibt Wysocki die verkehrlichen Folgen der Maßnahme.

Während der Vollsperrung gilt weiterhin das Durchfahrtsverbot für LKW in der Frankfurter Straße. Dies einzuhalten, werde damit noch wichtiger, da es keinerlei Wendemöglichkeiten für Laster geben wird. Die Anwohner und Gewerbetreibenden in den genannten Bereichen werden zudem durch ein Anschreiben auch persönlich informiert.
»Wichtig ist uns, dass auch während der Vollsperrung alle Anwohner sowie die Gewerbetreibenden und Gastronomen erreicht werden können. Die fußläufigen Verbindungen bleiben bestehen, sodass auch  die derzeit vorhandenen Liefer- und Abholservices erreichbar bleiben«, führt Wysocki weiter aus und ermutigt alle Bad Vilbelerinnen und Bad Vilbeler die hier ansässigen Läden weiterhin zu unterstützen. (zlp)

Änderungen für Vilbusse

Bad Vilbel. Aufgrund der Teilsperrung der Frankfurter Straße in Höhe »Grüner Weg« in den Tagen nach Ostern können die Vilbus-Linien 60 + 64 nicht durch die Innenstadt fahren, informieren die Stadtwerke als Betreiber der Bad Vilbeler Stadtbusse.
Alternativ können Fahrgäste in der Zeit vom 14. April bis 25. April ab der Haltestelle Südbahnhof auch in die Vilbusse der Linien 61, 62 + 63 umsteigen. Aufgrund der kleineren Busse können diese wie Privatautos aufgrund der Aufhebung der Einbahnregelung zwischen der Tiefgarage am Niddaplatz und der Albanusstraße (siehe Skizze im Artikel oben) abfahren. Dies bedeutet, dass nur die Haltestelle »Niddaplatz« für die Fahrgäste des Vilbusses  ersatzlos ausfallen muss. (hir)