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Einigkeit übers Dortelweiler Waldgeld

Einstimmig hat der Dortelweiler Ortsbeirat beschlossen, wie die Vereine aus den Zinserträgen des Waldgeldes gefördert werden sollen. Nachfolgend einige Beispiele:

Bad Vilbel. Für eine Diskuswurfanlage auf dem Sportplatz soll der SV Fun-Ball 15 Prozent der Gesamtkosten, maximal 1000 Euro, erhalten. Mit 30 Prozent oder maximal 2000 Euro wird die Beschaffung eines Air-Tracks für das Kinderturnen durch den Verein gefördert. Die Erweiterung des stabilen Zaunes um das Obstbaumgrundstück der Obstbaugruppe soll zur Hälfte aus dem Waldgeld bis zu maximal 1000 Euro finanziert werden. Für Thekenhauben, die der Traditionsverein anschaffen will, stellt der Ortsbeirat 986 Euro zur Verfügung. Die Freiwillige Feuerwehr kann mit einem Zuschuss von 50 Prozent, maximal 400 Euro, zur Beschaffung eines Gasgrills / Gastrobräters rechnen. Ersatzbeschaffungen für das Feuerwehr-Spülmobil werden zu 30 Prozent, maximal 5000 Euro, unterstützt.

Mit 2000 Euro aus dem Waldgeld beteiligt sich der Ortsbeirat an der Erneuerung der Wasserleitung in der Anlage am Friedhof des Kleingarten- und Siedlungsvereins. Maximal 2000 Euro der Kosten zur Beschaffung von Materialien für die Jugendabteilung des SC.

Der Liederzweig erhält 40 Prozent der Gesamtkosten oder 2000 Euro für die Veranstaltungen zum 150-jährigen Bestehen.

Bereits 2010 und 2011 gewährte Zuschüsse an den SV Fun-Ball von 12 500 Euro für eine Kletterwand sowie an die Eigentümergemeinschaft „Auf der Scheer“ von 1000 Euro werden auf 2012 übertragen. Wegen der Mehrkosten beim Bau des Vereinsheimes sollen aus dem Kapitalstock des Waldgeldes von zwei Millionen Euro zusätzlich 200 000 Euro und darüber hinaus 40 000 Euro für die Einrichtung des allgemeinen Vereinsraumes entnommen werden. Da der Kapitalstock dann auf 1,8 Millionen Euro zusammenschmilzt, soll die Jahresausschüttung an die Vereine auf 25 000 Euro begrenzt werden, bis der Kapitalstock wieder seine alte Höhe erreicht hat. Der Beschluss sei ein Schlussstrich unter die Verfahrensweise bei der Zuschussvergabe, sagte Ortsvorsteher Herbert Anders (CDU).

Anders zog seine Rüge gegen die Grünen-Fraktion (wir berichteten) zurück. Es sei nicht vorsätzlich gegen den Verschwiegenheitsgrundsatz verstoßen worden und die 2008 beschlossene nicht-öffentliche Behandlung der Vereinsanträge sei nicht mit der Hessischen Gemeindeordnung konform. „Die Rücknahme der Rüge von Herrn Anders findet meine große Anerkennung, politischen Respekt und persönliche Achtung. Dies ist ein gutes Zeichen für eine andere, bessere politische Kultur in Bad Vilbel“, erklärte der Grüne Kurt Sänger. (bep/sam)