Im Herbst stellte der ehemalige Baustadtrat Dieter Peters Kontakt zur Firma „Architekten pool Darmstadt Heinz W. Pflug + Ingenieure“ her. Es wurde der Stadt angeboten, einen Investor zu suchen, der für ein zu bauendes Kombibad aufkommen solle.
Bad Vilbel. Aus diesem Grunde gab die Stadt Bad Vilbel ein Grundstück am Nordrand des Quellenparks an die Hand. Jedoch scheiterte die Akquise. Nun sollte die Stadt nach der Vorstellung des Architektenbüros das wirtschaftliche Risiko übernehmen, was aber nicht gewollt war.
Obwohl es für die Stadt völlig eindeutig war, dass die Gewinnung eines Investors kostenfrei zu geschehen habe, kam dann nach dem Scheitern des Projekts „eine gesalzene Rechnung“ von deutlich über 300 000 Euro. Mit den Zinsen ging es am Schluss summa summarum um rund 500.000 Euro. Begründet wurde die Klage damit, es sei nicht davon auszugehen, dass ein Architekt umsonst arbeite, sondern es sei ein Architektenvertrag mit der Stadt zustande gekommen. Nachdem die Klägerin in der ersten Instanz verloren hatte, legte sie Berufung beim Oberlandesgericht ein. Am 20. Dezember 2012 kam „quasi als Weihnachtsgeschenk“ die Ablehnung der Berufung zur Stadt. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dem Vortrag der Stadt folgte das OLG „voll und ganz“. Es sei eben nicht die Stadt Bad Vilbel als Auftraggeber und Investor aufgetreten, sondern lediglich als Stillhalter mit einem Grundstück für die Akquise eines Investors, der die Planungskosten dann hätte tragen sollen.
Stadtrat Klaus Minkel (CDU), der auch in diesem Prozess für die Stadt tätig war, ist über den Ausgang natürlich zufrieden: „Das war ein missglückter Versuch unseriöser, raffgieriger Wegelagerei, nach dem Scheitern der eigenen Anstrengungen die Stadt für dieses Unvermögen auch noch in die Haftung nehmen zu wollen.“ (sam)