Bad Vilbel. Der Artikel „Warnung vor Geister-Radlern – Gefahren in vielbefahrener Einbahnstraße“, erschienen im BVA vom 1. August sei „per se ganz wunderbar geschrieben. Allerdings besteht ein kleiner Fehler, den wir auch aus rechtlichen Gründen korrigieren müssen“, betont Bastian Zander, Pressesprecher der Stadt. Die Aussage „für Radler sei es jedenfalls in der Frankfurter Straße nicht illegal, gegen den Verkehr anzuradeln“ sei nicht korrekt, „denn es ist definitiv nicht legal, wenn Fahrradfahrer die Frankfurter Straße entgegen der Einbahnstraße befahren. Im letzten Teil des Artikels haben sie mich korrekt zitiert, denn sobald Busse oder Lastkraftwagen in der Einbahnstraße fahren ist das Fahren mit Fahrrädern gegen die Einbahnstraße mit einer Mindestbreite der Straße eben nicht gestattet. Dies ergibt sich aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu den Verkehrszeichen (Anlagen l bis 4 Straßenverkehrsordnung)“, erläutert Zander und weist in diesem Zusammenhang der Verkehrssituation daraufhin, dass „auf vielfachen Wunsch“ neben dem lokalen Vilbus seit kurzem auch wieder der 30er Bus im Bad Vilbeler Kernstadtbereich der Frankfurter Straße verkehrt. (sam)
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