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Der Kreis „opfert“ das Jugendgästehausfür junge Flüchtlinge

Das Jugendgästehaus „Hubertus“ des Wetteraukreises wird künftig Flüchtlingsheim für die Erstaufnahme von Jugendlichen, die zu uns kommen.
Das Jugendgästehaus „Hubertus“ des Wetteraukreises wird künftig Flüchtlingsheim für die Erstaufnahme von Jugendlichen, die zu uns kommen.

Das Jugendgästehaus des Wetteraukreises Hubertus soll eine neue Funktion erhalten. Mit der Inbetriebnahme der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Büdingen sollen in der Wetterau ankommende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hubertus erstaufgenommen werden.

Wetteraukreis. Nach mehr als 60 Jahren als Jugendgästehaus des Wetteraukreises hat die Attraktivität des Hauses für die Wetterauer Schulen „in der letzten Zeit erheblich abgenommen“, so Kreissprecher Michael Elsaß. Ohne die Erwachsenengruppen und Gäste aus anderen Landkreisen wäre Hubertus an immer weniger Tagen im Jahr belegt.

„Da diese Situation sich aktuell sogar noch verschlechtert, habe ich den Kreisgremien vorgeschlagen, im Jugendgästehaus Hubertus eine Einrichtung der Jugendhilfe zur Erstversorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einzurichten“, teilte Erster Kreisbeigeordneter Helmut Betschel (Grüne) in einer Presseerklärung mit.

Der Kreisausschuss hat in der vergangenen Woche seinem Vorschlag zugestimmt. Am 15. Juli (nach Redaktionsschluss) wird aller Voraussicht nach der Kreistag darüber befinden. Gespräche mit Bürgermeister Merle (Butzbach) sind für den Zeitraum nach der Kreistagssitzung vorgesehen.

Hintergrund seien die stark zunehmenden Zahlen von Flüchtlingen und die geplante Erstaufnahmeeinrichtung in Büdingen. Mit der Inbetriebnahme dieser Einrichtung werden vermehrt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Wetterau eintreffen. Für sie sehe das Gesetz , laut Betschel, die Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe vor. Das Gesetz sehe außerdem auch noch eine Verpflichtung zur Inobhutnahmen jenes Jugendamtes vor, in dessen Bereich die Einreise eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings festgestellt wird.

Damit würde der Wetteraukreis zunächst die Erstversorgung dieser jungen Menschen auf der Flucht sicherstellen. Für diese Aufgabe sei das Jugendgästehaus des Wetteraukreises entsprechend vorzubereiten. Der Kreis stellt das Gebäude, die Betreuung der Kinder und Jugendlichen soll durch einen geeigneten Träger erfolgen. „Vor einigen Wochen haben sich schon zwei Bewerber bei uns gemeldet. Allerdings verfügen diese über keine Räumlichkeiten weshalb der Wetteraukreis tätig wurde“, erklärte Kreissozialdezernent Betschel. Um welche beiden „Träger“ es sich dabei handele, sagte er nicht. (sam)