Dass die neue Frist schmerzhafte Einschnitte mit sich bringt, ist Kreis und Kommunen nur allzu deutlich bewusst.
Bad Vilbel. Die Anweisung, dass die Kommunen ihre Haushalte ausgleichen sollen, ist eigentlich ein alter Hut. Bereits 2010 wurde in einer Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte festgelegt, wie Kosten einzusparen seien. „Die Aufsichtsbehörden werden den Kommunen für den Haushaltsausgleich […] einen angemessenen Zeitraum einräumen“, hieß es damals etwas schwammig.
Nun jedoch wird es plötzlich ernst. Die Landesregierung verschärft die Spielregeln für die Städte und Gemeinden in Hessen deutlich und setzt dafür eine klare Frist. Bis 2016 müssen die Haushalte ausgeglichen sein. Bei allen Kommunen werden nun die gleichen Maßstäbe angelegt wie bei jenen, die unter den Landesrettungsschirm schlüpften – mit dem Unterschied, dass sie keinen 40-prozentigen Schuldenerlass bekommen.
Unzulässiger Eingriff
„Landrat Arnold hat die Kommunen der Wetterau in einer Bürgermeisterdienstversammlung über die Vorgaben des Hessisches Ministerium des Innern und des Regierungspräsidiums informiert“, berichtet Kreisspecher Michael Elsaß. „Die Kommunen sehen den Haushaltsausgleich überwiegend als nicht erzielbar an. Eine Verschärfung der aufsichtsbehördlichen Auflagen stelle einen unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar.“ Dagegen könnten sich die einzelnen Kommunen in Form einer Klage wehren, die Entscheidung darüber liegt bei ihnen.
Karben dürfte die Neuerung recht wenig beeindrucken, hat die Stadt doch als eine von vier Wetterau-Kommunen den kommunalen Schutzschirm in Anspruch genommen und daher ohnehin bereits strenge Auflagen zu beachten. Und auch Bad Vilbels Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) zeigt sich wenig beunruhigt. „Wir haben uns selbst das hohe Ziel gesetzt, bis 2016 unseren Haushalt auszugleichen, bevor das angeordnet wurde“, sagt Stöhr. Er räumt ein: „Das wird nicht einfach, da den Kommunen immer höhere Ausgaben aufgebürdet werden, zum Beispiel für die Kinderbetreuung.“ Das Ziel, in Zukunft ohne weitere Schulden zu planen, ist in seinen Augen aber generell richtig – und es sei wichtig, sich Fristen zu setzen. Eine Klage zieht Bad Vilbel daher nicht in Betracht.
Verstöße ahnden
Der Friedberger Kämmerer Peter Ziebarth (CDU) hat gestern keine Zeit für ein Statement. Jörg Morick, Leiter der Kämmerei, sagt, ob man klage, sei eine politische und keine Verwaltungsentscheidung, dazu könne er keine Angaben machen. Er persönlich glaube nicht daran, dass man das gesetzte Ziel erreichen könne: „2016 ist zwar noch ein bißchen hin, aber wenn es überhaupt geht, wird es sehr, sehr schwer.“
Weniger Geld ausgeben, mehr einnehmen: Das Innenministerium betont vor allem die Notwendigkeit, die Hebesätze der Grundsteuer B drastisch zu erhöhen, also die Immobilienbesitzer zur Kasse zu bitten. Um der Frist Gewicht zu verleihen, müssen Verstöße geahndet werden. So könnte die Kommunalaufsicht Sparvorgaben verfügen oder Kreditgenehmigungen verweigern. Und schlimmstenfalls wird der Haushalt eben zurückgegeben.
Eine gute Nachricht gibt es allerdings: „Bei stichhaltig nachgewiesenem Konsolidierungswillen können Haushalte auch bei einem nichtausgeglichenen Ergebnishaushalt genehmigt werden“, sagt Elsaß.