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Eltern ziehen vor Gericht

Treffen in Massenheim. Die Sache wird ernst: Rechtsanwalt Peter Heidt (rechts) übernimmt die Klage von Eltern aus dem Wetteraukreis. Die hatten sich in großer Zahl in Massenheim versammelt. Foto: Kopp
Treffen in Massenheim. Die Sache wird ernst: Rechtsanwalt Peter Heidt (rechts) übernimmt die Klage von Eltern aus dem Wetteraukreis. Die hatten sich in großer Zahl in Massenheim versammelt. Foto: Kopp

Den Eltern von Schulkindern in der Wetterau reicht es. Widerspruchsbescheide der Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) erinnern an Serienbriefe – aber mit einer pauschalen Widerspruchsgebühr von 150 Euro. Jetzt haben sich über 50 Väter und Mütter in Bad Vilbel getroffen. Auch Rechtsanwalt Peter Heidt, der zudem Kreistagsfraktionschef der FDP ist, war da. Er wird die Klagen vor Gericht vertreten.

Bad Vilbel. Der Dortelweiler Jörg Bergamos ist begeistert: So viele Menschen hätte der Bad Vilbeler Vorkämpfer für die weitergehende Erstattung der Schulbuskosten am Donnerstag im Vereinsheim des FC Hessen Massenheim nicht erwartet.Über 50 Eltern aus dem gesamten Kreisgebiet haben sich auf den Weg gemacht, um ihrem Ärger über die Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) Luft zu machen. Nun wollen viele von ihnen vor den Kadi ziehen. Angeführt von Anwalt Peter Heidt, der die Kanzlei am Adolfsturm in Friedberg führt.

Doch gebündelt ist die Klage nicht möglich, die sogenannte Sammelklage ist in Deutschland nicht zulässig. Jetzt werden für die verschiedenen Schulwege – anwesend waren Eltern unter anderem aus Bad Vilbel, Karben, Niddatal, Wölfersheim, Büdingen und Rockenberg –, für die die Verkehrsgesellschaft nicht mehr die Kosten des Bustransports übernehmen will, Streitgenossenschaften gebildet.

„Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“, will Heidt den Klagewilligen keinen sicheren Sieg versprechen. Doch die schlampige Behandlung der Einzelfälle und formale Fehler durch die VGO gäben schon Anlass zur Hoffnung. Jetzt müsse es aber schnell gehen, denn die Widerspruchsfrist und damit die Klagemöglichkeit ist auf vier Wochen begrenzt.

Das Verwaltungsgericht reagiere vermutlich schnell auf die Klagen, so dass es noch in diesem Jahr zu einem Termin kommen könne. Im ersten Schritt beschränke sich Heidt auf die zahlreichen formalen Fehler, die die VGO begangen habe. Erziele man hier Erfolg, werde erst einmal alles auf Anfang gestellt. Die VGO könne dann zwar einen erneuten Versuch starten, die Beförderungskosten zu streichen. „Doch ich habe Zweifel, ob es dafür noch einmal genügend politische Unterstützung gibt“, so Heidt.