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Elterngeld-Plus,die neue Regelung

Immer mehr junge Familien wünschen sich Zeit für die Familie, aber auch Zeit für den Beruf. Die neuen Regelungen zum sogenannten Elterngeld-Plus und zur Elternzeit, die für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten, knüpfen an diese Wünsche an, informiert Jutta Wagner vom quellenstädtischen Familienbüro.

Bad Vilbel. Künftig ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das Elterngeld-Plus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei Elterngeld-Plus-Monaten. Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung des Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld-Plus. Alleinerziehende können das neue Elterngeld-Plus im gleichen Maße nutzen. Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen.

Stichtag 1. Juli

Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.

Die neuen Regelungen sind zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015. Den erweiterten Elterngeldrechner mit Planer finden Interessierte im Serviceportal für Familien auf der Homepage www.familien-wegweiser.de. (sam)