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Enttäuschte Bürger

Nach Klage-Rückzug der BI: CDU zufrieden, FWG und FDP ernüchtert

Nach der neuesten Entwicklung steht rechtlich dem Verkauf des Alten Schlosses in Büdesheim nichts mehr im Wege. Foto: Archiv
Nach der neuesten Entwicklung steht rechtlich dem Verkauf des Alten Schlosses in Büdesheim nichts mehr im Wege. Foto: Archiv

Die Bürgerinitiative (BI) Pro Altes Schloss zieht ihre Klage gegen die Nichtzulassung ihres Bürgerbegehrens zurück. Mit dem Begehren wollte die BI den Verkauf des Alten Schlosses Büdes- heim verhindern. Die Entscheidung der Aktiven sorgt für Wirbel in der Gemeinde.

Schöneck. Die Bürgerinitiative (BI) Pro Altes Schloss hat ihre Klage gegen die Nichtzulassung ihres Bürgerbegehrens zurückgezogen. „Wir haben alles unternommen was möglich ist – im Interesse der Bürger, wie sich auch anhand der Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren gezeigt hat“, erklärt BI-Chef Markus Scharf. Bürgermeisterin Conny Rück (SPD) reagiert zurückhaltend auf diese Entwicklung: „Es ist schön, dass jetzt ein bisschen Ruhe einkehrt und dass Recht gesprochen ist.“ Wie es weitergeht sei indes noch nicht klar: „Wir müssen sehen, wie wir mit dem Parlamentsbeschluss weiterverfahren.“ Man werde das Thema mit der gebotenen Sensibilität abarbeiten. Dazu tagte am Dienstag der Vorwoche der Gemeindevorstand.

Keine Chance mehr

Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt den Antrag der BI auf eine einstweilige Verfügung abgewiesen: Mit ihm wollte die Initiative erreichen, der Gemeinde den Verkauf des Alten Schlosses an einen privaten Investor zu untersagen, bis ein rechtskräftiges Urteil über die Hauptklage getroffen wurde. Gegen diesen Beschluss hatte die BI Beschwerde eingelegt – und nun erneut verloren.

Nun sehen die Aktiven keinen Sinn mehr darin, den Klageweg weiterzugehen. Der Grund: Die Richter, die in nächster Instanz über die Klage entscheiden würden, wären die selben, die bereits in erster Instanz gegen die BI entschieden haben. Deshalb rechnen sich die Büdesheimer kaum Chancen aus. „Außerdem wollen wir die finanziellen Mittel unserer Mitstreiter nicht verbrennen“, betont Scharf. Für ihn ist klar: „Man will in Hessen ganz offensichtlich keine Bürgerentscheide haben.“ Zwar steht dem Schlossverkauf nun rein rechtlich nichts mehr im Wege. Jedoch wollen die BI-Mitglieder das weitere Vorgehen der Gemeinde mit Argusaugen beobachten.

Nichts zu kritisieren

„Ich bedauere die Entscheidung, ich hätte es begrüßt, wenn die Bürger hätten bestimmen können“, sagt FDP-Fraktionsvorsitzende und Rechtsanwältin Anke Pfeil zu dem Urteil und dem Rückzug der Bürgerinitiative. Die FDP hatte sich während der Debatten um das Alte Schloss gegen einen Verkauf eingesetzt. „Ich denke aber, dass sich das Gericht umfassend damit beschäftigt hat und sehe an der Entscheidung nichts zu kritisieren. Das Thema kommt zu einem Ende – auch wenn es nicht schön ist.“

Auch FWG-Fraktionschef Matthias Geisler bedauert, dass es nun nicht zu einer Beteiligung der Bürger kommen wird. „Ich hatte darauf gehofft, dass es zum Begehren kommt. Dann wäre es eine klare Entscheidung der Schönecker gewesen“, sagt er. Auch die FWG hatte sich gegen den Verkauf ausgesprochen. „So hat nun alles einen faden Beigeschmack, der hängen bleiben wird.“, Das sieht Konrad Jung, Parteichef der Schönecker Christdemokraten, anders: „Eine vernünftige Entscheidung. Wir haben von Beginn an gesagt, dass das Begehren in der Art wie es zustande kam rechtswidrig ist. Nun hat uns das Gericht Recht gegeben.“