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Gericht will Stellungnahme-Klage der CDU gegen SPD zur „Neuen Mitte“

Bad Vilbel. Bad Vilbels SPD-Fraktion muss bis Ende Juli gegenüber dem Verwaltungsgericht Gießen Stellung beziehen zur Klage des Bad Vilbeler Magistrates in Sachen Akteneinsichtsausschuss „Kaufvertrag Neue Mitte“. Das teilte SPD-Fraktionschef Rainer Fich mit.

Nicht ohne Häme betonte Fich, der Magistrat habe es „im dritten Anlauf“ geschafft, die angekündigte Klage wegen der SPD-Stellungnahme vor das richtige Gericht zu bringen. Nachdem der Magistrat vor der Kommunalwahl den Mitgliedern der SPD-Fraktion per Eilantrag des Landgerichtes Frankfurt verbieten lassen wollte, Sätze aus ihrer Stellungnahme zu wiederholen, musste die Stadtregierung den Antrag zurücknehmen, da er ihn bei einem nicht dafür zuständigen Zivilgericht eingereicht hatte. Das im Mai angerufene Verwaltungsgericht Frankfurt musste sich für unzuständig erklären, da zwar die Verwaltungsgerichte zuständig sind, für Bad Vilbel jedoch nicht das Frankfurter sondern das Gießener.

Auf einen Antrag der Grünen hin war der Akteneinsichtsausschuss „Kaufvertrag Neue Mitte“ eingerichtet worden, der im Februar 2011 den Kaufvertrag zwischen Stadt und Humanistischer Stiftung behandelte. Die Genossen hatten kritisiert, der Parlamentsbeschluss vom 16. September 2008 über den Verkauf der Grundstücke der „Neuen Mitte“ an die Humanistische Stiftung sei nicht zeitnah umgesetzt worden.

In der Klageschrift heißt es, es habe Klärungs- und Handlungsbedarf mit der Humanistischen Stiftung gegeben. Die Wirtschaftskrise 2009 habe die Gewerbesteuereinnahmen halbiert. „Hieraus resultierten enorme Finanzierungsprobleme für das geplante Projekt.“ Die Finanzierbarkeit der Brücke sei in Frage gestellt gewesen. (zlp)