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Juristische Präzisierung zum „Jahrhundertprozess“ � Leserbriefe

Zu unserem Bericht „Magistrat bleibt hartnäckig“ erreichte uns nachfolgende Zuschrift und wichtige juristische Präzisierung des Bad Vilbeler Ehrenbürgers Kurt Ochs, die wir mit Dank und im vollen Wortlaut veröffentlichen:

Ich habe mit Interesse im Bad Vilbeler Anzeiger vom 16. Dezember den Artikel „Magistrat bleibt hartnäckig“ betreffend den Rechtsstreit mit Dr. Claus Fischer um das von ihm geplante Alten- und Pflegeheim in Dortelweil gelesen. In diesem Artikel wird zur Abrundung des Bildes über den „Jahrhundertprozess“ berichtet. Es heißt dort unter anderem: „Fischer war bis vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen, wo er in letzter Instanz unterlag.“

Gestatten Sie mir bitte, hier eine kleine Richtigstellung anzubringen: Fischer führte gegen die Stadt keinen Verwaltungsgerichtsprozess, sondern einen Zivilprozess, in dem er vor dem Landgericht, dem Oberlandesgericht und auch vor dem Bundesgerichtshof unterlag. Von diesen Misserfolgen nicht abgeschreckt erhob er noch eine Verfassungsbeschwerde, die das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zur Entscheidung annahm. Ich habe im Juli 2007 in einem Leserbrief die von Dr. Fischer angerufenen Gerichte genannt. Da aber der „Jahrhundertprozess“ in die Annalen der Stadt Bad Vilbel eingeht und vielleicht auch in Zukunft gelegentlich angesprochen wird, hielt ich für den Bad Vilbeler Anzeiger eine in allen Punkten genaue Darstellung der Prozessgeschichte für sinnvoll.

Kurt Ochs, Bad Vilbel

Vorsitzender Richter

am Oberlandesgericht a. D.,