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Keine Pflichtverletzung

Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Minkel eingestellt

In der Sitzung vom Montag, 29. August, hat der Magistrat der Stadt die Anzeige gegen Stadtrat Klaus Minkel (CDU) wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Verschwiegenheitsgebot nach Paragraph 24 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) abgewiesen.

Bad Vilbel. Die Anzeige hatte der Stadtverordnete der Grünen, Jens Matthias, gestellt. Er sah sich durch Minkel „in seiner Privatsphäre gestört“, wegen der öffentlichen Nennung des Quadratmeterpreises, den Matthias für den Kauf seines Grundstückes im Taunusblick von der Stadt bezahlt hat, erklärte der Magistrat am Dienstag, in einer offiziellen Presseinformation. Nach den Feststellungen des Magistrats habe der Stadtrat keine Verschwiegenheitspflicht verletzt, sodass auch keine Grundlage für ein ordnungswidriges Verhalten vorliege, heißt es in dem Papier. Dies ergebe sich daraus, dass Minkel in der Öffentlichkeit von Tatsachen gesprochen habe, „die offenkundig und nicht vertraulich waren“. Solche Tatsachen aber seien „nicht von der Verschwiegenheitspflicht umfasst“, so der Magistrat.

Es war und sei öffentlich gewesen, dass der Anzeigende Jens Matthias im neu erschlossenen Baugebiet Taunusblick von der Stadt ein Grundstück erworben habe und dort auch aktuell noch wohne. Dies habe der Grüne Stadtpolitiker Jens Matthias in seiner Anzeige auch bestätigt, so der Magistrat. Ebenfalls öffentlich sei, dass er bereits zum Zeitpunkt der Grundstücksvergabe auf dem Heilsberg wohnte und zu seinem Haushalt mehrere Kinder gehörten. Dies sei Stadtrat Minkel verschiedentlich auch von Bewohnern des Heilsbergs sowie von Nachbarn des Klägers mitgeteilt worden, da man über jüngste kritische Äußerungen des Anzeigenden Matthias zum Erwerb eines Grundstücks durch Klaus Minkel im Baugebiet Taunusblick empört gewesen sei. Nach einem öffentlichen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. März 2010 waren aber auch die Verkaufskonditionen sowie die entsprechenden Ermäßigungen für Bad Vilbeler Bürger und deren Kinder bekannt, daher könne „ebenfalls als öffentlich bekannt bezeichnet werden, dass der Baugrund an den Antragssteller nur für den genannten Preis in Höhe von 410 Euro pro Quadratmeter verkauft werden konnte“, schlussfolgert der Magistrat.

„Jeder, der die Grundrechenarten beherrscht, konnte daher aus diesen öffentlichen Beschlüssen den Ankaufspreis pro Quadratmeter herleiten“, sagt Bürgermeister Thomas Stöhr und fügte hinzu: „Aufgrund dieser grundsätzlichen Abwägungen und der geprüften Argumente hat der Magistrat kein ordnungswidriges Verhalten erkennen können und die Anzeige abgewiesen. Damit ist die Diskussion rund um die Grundstücksverkäufe im Baugebiet Taunusblick für den Magistrat beendet“. (sam)