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Klage abgewiesen

Eltern müssen weiterhin für Bustickets bezahlen – Gericht erkennt keine besondere Gefahr

Bad Vilbeler Eltern, die gegen die Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) geklagt hatten, müssen wohl auch weiterhin in die eigene Tasche greifen, wenn sie ihre Kinder mit dem Bus ins Bad Vilbeler Schulzentrum fahren lassen wollen. Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen hat die vorher überprüften Schulwege als nicht „besonders gefährlich“ eingestuft.

Bad Vilbel. Vor drei Wochen konnten sich Bad Vilbeler Eltern noch leise Hoffnungen machen. Einige Zeit nahmen sich der Vorsitzende Richter Peter Schirra und sein Team, um die Schulwege in Bad Vilbel auf ihre Gefährlichkeit hin zu überprüfen. Unzureichende Beleuchtung, nicht einsehbare Wegstrecken und gefährliche Kreuzungen nahmen sie dabei von Dortelweil und vom Heilsberg aus unter die Lupe. Doch nun das Urteil.

Die Eltern haben keinen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten. Nun schon im dritten Jahr also müssen Eltern das Ticket für ihre Kinder bezahlen. Ausschlaggebend dafür ist die Entfernung zum Schulzentrum. Die darf für Grundschüler nicht länger als zwei, für Sekundarschüler nicht länger als drei Kilometer sein.

Nachdem die Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) Schulwege neu definiert hatte, gingen viele Eltern auf die Barrikaden und legten Widerspruch ein. 22 hielten die Klage auch nach angedrohten Kosten von 150 Euro pro Widerspruchsbescheid aufrecht.

Diese Kosten hatte die VGO bereits in der mündlichen Verhandlung zurückgezogen, da dies bereits in vorherigen Verhandlungen vom Gericht als unzulässig eingestuft wurde. Doch nun wurde der Kern der Klage, die Gefährlichkeit des Weges, von der siebten Kammer des Verwaltungsgerichts als unbegründet angesehen. „Die Kammer hat die Klagen abgewiesen, weil der Schulweg für diese Kinder nicht ,besonders gefährlich‘ im Sinne der gesetzlichen Regelung ist“, heißt es dazu in einer Mitteilung des Gerichts.

Reinhard Ruthsatz, Sprecher des Verwaltungsgerichts, kann dazu noch keine näheren Angaben machen. Die ausgearbeiteten Urteile, in denen zu den einzelnen Wegstrecken Stellung genommen wird, seien in etwa zwei Wochen verfügbar, sagt er auf Anfrage.

1000 Unterschriften

Hinter den Eltern liegt ein langer Kampf. Sie machten mobil gegen die neu definierten Schulwege, die aus ihrer Sicht nicht die Wirklichkeit widerspiegelten. Mehr als 1000 Unterschriften hatten Jörg Bergamos aus Dortelweil und Jens Völker vom Heilsberg gesammelt und sie dem damaligen Ersten Kreisbeigeordneten Helmut Betschel (Grüne) übergeben. Selbst Landrat Joachim Arnold (SPD) schaltete sich nach weiteren Vorwürfen ein. Doch eine Überprüfung der Schulwege konnten die Eltern damit nicht erreichen. Immerhin landete die Diskussion aber im Wetterauer Kreistag. Dort gab es lange Debatten, ob man das Kriterium der „besonderen Gefahr“ nicht näher definieren solle, um Klarheit bei den Schulwegen zu schaffen.

Auch der Grünen-Abgeordnete Ralph Mallmann hatte ein eigenes Konzept ausgearbeitet. Trotzdem setzte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP mit ihrem Papier, das von den anderen Fraktionen als immer noch schwammig bezeichnet wurde, durch.

Weitere Schritte?

Die Entscheidungen (Aktenzeichen 7 K 3107/14.GI vom 14. September 2016) sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen eines Monats nach der demnächst erfolgenden Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Zulassung der Berufung beantragen.

Ob dies auch geschehen wird, kann Peter Heidt, Rechtsanwalt der klagenden Eltern noch nicht sagen. „Da die ausgearbeiteten Urteile noch nicht vorliegen, halten wir uns weitere Schritte offen“, sagt er.

Doch für den Dortelweiler Vater Jörg Bergamos ist ein Punkt irritierend: „Die Schulwege wurden von den Richtern um 11 Uhr vormittags begutachtet, die Schüler laufen dort aber um 7 Uhr morgens, bei entsprechender Dunkelheit.“ Auch dass die Richter die Strecke mit dem Omnibus abfuhren, ist für Bergamos nicht unbedingt nachvollziehbar. Auch er will nun die Urteilsbegründung abwarten, bevor er weitere Schritte plant. Die Kosten des Verfahrens vor dem VG liegen zu zwei Dritteln bei den Eltern, zu einem Drittel beim Wetteraukreis als Besteller der VGO-Leistungen.