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Klage von Anwohnern abgewiesen

Seniorenheim auf dem Heilsberg kann kommen

Bereits 2014 wurde die für das Seniorenheim vorgesehene Fläche gerodet. Doch noch mussten die Investoren warten, bis die Gerichte entschieden. Archivfoto: Kopp
Bereits 2014 wurde die für das Seniorenheim vorgesehene Fläche gerodet. Doch noch mussten die Investoren warten, bis die Gerichte entschieden. Archivfoto: Kopp

Der Beginn des geplanten Baus eines Altenheimes in der Straße Am Hang auf dem Heilsberg kann nun erfolgen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat eine Normenkontrollklage von Anwohnern abgelehnt.

Bad Vilbel. Ein langer Streit nimmt ein vorläufiges Ende. Im Februar 2014 hatte das Bad Vilbeler Stadtparlament den Plänen des Investors Hanseatische Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft (HBB) zugestimmt, der auf einem rund 7600 Quadratmetern Grundstück unterhalb des neuen Feuerwehrgerätehauses ein Seniorenheim mit 145 Plätzen und rund 100 Beschäftigten schaffen will. Doch dagegen formierte sich Protest.

Rund 200 Bürger wandten sich per Unterschriftenliste vor allem gegen die Dimensionen des Gebäudes, die im Vergleich zur Bebauung in der Nachbarschaft gigantisch ausfiele. Um bis zu sieben Meter überrage das Heim die restlichen Häuser, es sei außerdem 65 Meter lang. Unter Federführung dreier Bürger strebte die Bürgerinitiative deswegen eine Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel an. Das war bereits 2014.

Einen Eilantrag hatte das Gericht erst im Mai 2015 abgewiesen. Doch noch rollten die Bagger nicht, weil die HBB und die Betreiberfirma „Domicil“ wohl noch das Urteil der regulären Klage abwarten wollten. Das fiel jetzt zuungunsten der Anwohner aus. Das Gericht argumentierte, dass es den Klägern an einer „Antragsbefugnis“ fehle, sie seien durch die Planungen für das neue Seniorenzentrum nicht oder nur sehr geringfügig in ihren Rechten beeinträchtigt. Das schriftliche Urteil wird den Klägern noch zugestellt.

Darauf wartet nun auch die Verwaltung der Stadt Bad Vilbel. Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) wertet das Urteil aber schon einmal als gutes Zeichen.

„Es freut mich, dass endlich diese beachtliche Investition im Sinne der Senioren unserer Stadt sowie deren Angehörigen umgesetzt und Arbeitsplätze geschaffen werden können. Persönlich hatte ich keine Zweifel, dass wir den Bebauungsplan gut aufgestellt und alle Argumente gut abgewogen haben. Schön ist, dass dies nun gerichtlich bestätigt wurde. Das neue Seniorenheim mit Pflegestation hat einen guten Standort, fügt sich an dieser Stelle gut ein und wird die Infrastruktur des Heilsbergs sowie der Stadt Bad Vilbel ergänzen.“ (kop)