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Leinenpflicht wird diskutiert – Koalition fordert: Magistrat soll Verordnung überarbeiten

Bad Vilbel. Fußgänger, Kinder und Radfahrer sollen künftig besser geschützt werden, forderte die Koalition aus SPD und CDU im Haupt- und Finanzausschuss. Die Wege entlang der Nidda und Nidder sollen deshalb mit einer umfassenden Leinenpflicht ausgestattet werden, denn im Augenblick ist Bad Vilbel in dieser Hinsicht ein ziemlicher Flickenteppich.
Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrenabwehrverordnung im Hinblick auf das Halten und Führen von Hunden zu überarbeiten, forderten CDU und SPD in ihrem gemeinsamen Antrag. Dabei geht es der Koalition um die Ausweitung der Leinenpflicht auf die Wege entlang der Nidda und der Nidder. »Eine all-gemeine Leinenpflicht für alle Hunde gibt es in Hessen nicht, aber Hunde müssen generell in verschiedenen Situationen an der Leine geführt werden«, heißt es in der Begründung. Dazu gehören nicht nur Fußgängerzonen, sondern auch Bereiche rund um Schulen oder Spielplätze.

Lücken sollen geschlossen werden
»Die Rad- und Fußwege in Bad Vilbel sind stark frequentiert. Unser Antrag soll deshalb dem Schutz von Kindern, Radfahrern und Sportlern zugutekommen«, führte Irene Utter (CDU) in der Sitzung aus. Teilweise gebe es entlang der Wege bereits eine Leinenpflicht, 100 Meter weiter aber nicht mehr. »Das ist verwirrend und diese Lücken sollten geschlossen werden.« Irene Utter ist selbst Hundehalterin, erzählte sie und wies darauf hin, dass bereits eine Auslauffläche für Hunde am Festplatz entstanden sei und eine weitere schon bald folgen werde. Die solle sich auf der Wiese neben dem Rathaus in Dortelweil befinden, wie die Stadt Anfang der Woche mitgeteilt hatte. In ganz Bad Vilbel sollen solche Hundewiesen entstehen.

Jens Matthias (Grüne) fragte nach: »Die Verbotszonen sind aktuell wirklich verwirrend. Wäre es nicht sinnvoller, in der ganzen Stadt eine Leinenpflicht zu verordnen und dann die erlaubten Zonen speziell freizugeben?« Hundebesitzer, die ihren Hund angemeldet haben, bekommen derzeit die Karte mit den Leinenpflicht-Zonen alle zwei Jahre zugesandt, so Utter. Außerdem seien Informationen darüber online abrufbar. »Ich glaube nicht, dass das andersherum eine große Verbesserung brächte.«

Erich Schleßmann (FDP) meldete sich ebenfalls zu Wort: »Um die Relevanz dieser Entscheidung besser einschätzen zu können, möchte ich wissen, wie hoch die Bußgelder sind, die bei Verletzung der Leinenpflicht fällig werden.« Hierzu Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU): »Das können keine hohen Beträge sein, sonst wären mir als Kämmerer die Einnahmen aus der Verordnung bekannt«, sagte er und erntete ein Lachen der Politiker. Der Bürgermeister schilderte: »Ich kann mich an die Anfänge dieser Verordnung erinnern. Es ging eher darum, eine inhaltliche Grundlage zu schaffen, um Hundebesitzern und Spaziergängern, die keine Hunde haben, eine klare Richtlinie an die Hand zu geben.« Die Einnahmen aus Strafzahlungen hätten nie im Vordergrund der Verordnung gestanden.
Priska Weller (Grüne) brachte im Verlauf der Diskussion Schilder ins Gespräch, die die verschiedenen Zonen markierten. Irene Utter entgegnete: »Ein Schilderwald ist wahrscheinlich ein Overkill. Wir glauben, es reicht, wenn die Zonen online einzusehen sind und den Hundebesitzern weiterhin zugeschickt werden.«

Der Antrag wird einstimmig angenommen.