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Rabatte – die Regelung

Infolge neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen führten 2007 viele gesetzliche Krankenkassen Rabattverträge mit einzelnen Arzneimittelherstellern ein. Verschreibt ein Arzt einen Wirkstoff und schließt den Austausch nicht explizit aus, ist die Apotheke verpflichtet, das von der jeweiligen Kasse vorgesehene Rabattarzneimittel des entsprechenden Herstellers abzugeben. Die Krankenkasse erhält die Medikamente zu erheblich reduzierten Preisen. (sam)