Bad Vilbel. Einen Akteneinsichtsausschuss „für den Bereich der Erdaushubdeponie in Gronau“, wie ihn die Grünen-Fraktion im Stadtparlament beantragt hatte, wird es – zumindest vorerst – nicht geben.
„Dem Antrag kann wegen Unmöglichkeit nicht gefolgt werden“, stellte Erster Stadtrat Jörg Frank (CDU) in der jüngsten Sitzung wörtlich fest. Der Hauptamtliche nannte den Grund: „Die Akten wurden an die Polizei zu Ermittlungszwecken herausgegeben“. Der BVA berichtete bereits über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Dies sei in Kooperation mit den ermittelnden Beamten geschehen, um die Aufklärung des Sachverhalts zu fördern, betonte Frank.
Das städtische Rechtsamt werde dazu auch keine Stellungnahme abgeben, um das Recht von Beschuldigten und Zeugen, ganz oder teilweise zu den Vorwürfen zu schweigen, nicht zu unterlaufen. Dabei handle es sich um Grundrechte, die sich aus dem Grundgesetz und aus der Menschenrechtskonvention ergäben. Weil diese Rechtsnormen dem Hessischen Landesrecht übergeordnet sind, müsse das auf der Hessischen Gemeindeordnung beruhende Recht zur Akteneinsicht zurückstehen.
Zudem ziele der Antrag der Grünen „erkennbar darauf ab, unabhängig vom sachlichen Gehalt die Mitglieder des Magistrats einer öffentlichen Vorverurteilung zu unterziehen“. Die Wortwahl „Deponie“ sei verräterisch. Es müsse eine Auskunft darüber abgewartet werden, „warum die Staatsanwaltschaft wegen der Gestaltung eines Gebietes, welches unstreitig aus naturschutzrechtlichen Gründen sehr hochwertig ist, überhaupt in strafrechtlicher Hinsicht ermittelt“. Die Grünen-Fraktion war nach dieser Erklärung bereit, „den Antrag zurückzustellen“. (bep)