Bad Vilbel. Versuchter Totschlag an ihrem gerade zehn Monate altem Sohn wird der Angeklagten aus Dortelweil seit gestern vor dem Landgericht Frankfurt zur Last gelegt. Die Schwurgerichtskammer hat dabei einen Selbstmordversuch juristisch aufzuarbeiten, den die Fitnesstrainerin aus dem Neubaugebiet im August vergangenen Jahres im Keller ihres Hauses verübt hatte.
Die Putzfrau hatte die benommene Frau, die ihr Kind im Arm hielt, am Mittag vorgefunden. Aus zwei Propangasflaschen strömte Gas. Die schnell eintreffenden Rettungskräfte konnten jedoch sowohl Susanne Weber* als auch den kleinen Sohn Peter* rasch wieder ins Diesseits zurückrufen. Beide hatten sich lediglich übergeben und waren bald wieder wohlauf. Die Mutter allerdings wurde nach diesem schweren Vorfall für mehrere Monate lang in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Am ersten Verhandlungstag legte sie ein Geständnis ab. Sie sei in jener Zeit in einer verzweifelten Situation gewesen, habe ständig darüber nachgedacht, dass sie ihren Anforderungen als dreifache Familienmutter und Ehefrau nicht gewachsen sein könnte.
Dazu kamen diverse Spannungen mit ihrem Ehemann, mit dem sie offenbar noch kurz vor der Tat telefoniert hatte. „Da gab es wieder einmal Krach“, schilderte die Frau. Gleichwohl lebte man aber offenbar in materiell geordneten Verhältnissen. In dem Kellerraum standen Liegestühle und Kinderspiele, man fuhr mehrfach im Jahr in Urlaub.
Dann aber erzählte die Frau auch von dunklen Wolken, die über der Beziehung schwebten. Der Mann habe sie schon mal geschlagen und habe auch ansonsten öfter einen recht rüden Tonfall im Umgang mit ihr gezeigt. „Er ist sehr impulsiv und launisch“, sagte sie.
Darüber hinaus sei er auch besserwisserisch – ein negativer Charakterzug, der sich seit seiner Teilnahme an einem Intelligenztest noch verstärkt habe. „Seitdem er weiß, dass er einen sehr hohen Quotienten hat, lässt er sich rein gar nichts mehr sagen“, so die Frau mit leiser Stimme.
Warum sie nicht fortgegangen sei, wollte die beisitzende Richterin wissen. „Wenn ich weggegangen wäre, hätte ich ja auch versagt“, antwortete ihr die Angeklagte. Das wäre ja einem Eingeständnis gleichgekommen, dass sie keine Beziehung führen könne.
Auch jetzt noch lebt sie weiter mit ihrer Familie zusammen – zwei ältere Töchter gehören dazu. Immerhin gehe ihr Mann mit ihr seit jenem Vorfall im Keller etwas pfleglicher um. „Er hat Angst, dass er mich verlieren könnte“, mutmaßte die Frau auf der Anklagebank.
Die Verhandlung wird morgen fortgesetzt. Die Schwurgerichtskammer will noch einen psychiatrischen Sachverständigen hören, ehe das Urteil verkündet werden soll.
* Namen von der Redaktion geändert