Bad Vilbel. Das Rechtsgutachten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Bürgerbegehren gegen die Mediathekbrücke liegt vor. Im Ergebnis wird festgestellt, dass bezüglich der Fragestellung und der Begründung des eingereichten Bürgerbegehrens erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit bestünden. Bei Einleitung eines Bürgerbegehrens sei nämlich darauf zu achten, dass derjenige, der es als...