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Landrat: Wer bestellt, der soll auch zahlen

Beim Wetteraukreis wartet man gespannt auf den Ausgang der Klage der Stadt Bad Vilbel zu den Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen.

Friedberg. „Wir haben uns bereits mit den klagewilligen Städten Bad Vilbel, Karben und Rosbach zusammengesetzt und haben selbst ein Interesse an einer gerichtlichen Klärung“ sagte dazu Landrat Joachim Arnold (SPD).

Der Bereich der Flüchtlinge sei vom Land „ungeregelt“, die Betreuung und Unterfinanzierung aus Richtung Wiesbaden „unterfinanziert“. So würden landesweit nur etwa 50 Prozent der für die Kreise entstehenden Kosten auch abgedeckt, das Defizit für die Kreise belaufe sich zusammengenommen auf rund 90 Millionen Euro.

Selbst wenn die hessische Landesregierung wie angekündigt die Zuschüsse um 15 Prozent anheben würde, führe dies nicht annähernd zur Kostendeckung. Zumal erheblich mehr Flüchtlinge – Arnold sprach von der doppelten Anzahl – zu erwarten seien. Das Defizit werde somit immer größer.

Landrat Arnold präzisierte die Zahlen: So erhalte der Kreis pro Flüchtling und Monat 562 Euro, die Kosten lägen aber bei 682 Euro. Durchschnittlich 210 Euro gebe der Kreis an Kommunen für die Unterbringung weiter, der finanzielle Regelsatz für Asylbewerber zur eigenen Verwendung liege bei 362 Euro. Hinzu kämen 110 Euro für die medizinische Versorgung. Arnold appellierte an die Landesregierung, die von ihr delegierten Aufgaben auch vollständig zu bezahlen. (kop)