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Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit

Jährlich vom 15. März bis 30. Juni

Schöneck. Es ist wieder soweit, der Frühling hält Einzug und damit auch die Zugvogelarten aus ihren Überwinterungsgebieten. So werden die Wiesenbrüter wie Kiebitz, Großbachvogel, Uferschnepfe, Bekassine und Weißstorch ihre Brutreviere besetzen und mit der Brut beginnen. Ebenso werden das Rehwild, der Feldhase, das Rebhuhn und der Fasan in der kommenden Zeit ihre Jungen setzen oder zur Brut schreiten.

Immer häufiger werden die brütenden Vögel und die trächtigen Säuger von freilaufenden Hunden gestört und beunruhigt. In Folge kommt es zum Tod der Muttertiere und zu Gelegeverlusten bei bestandsbedrohten Vogelarten. Die Gemeinde Schöneck bittet daher alle Hundebesitzer, ihre Tiere in der Brut- und Setzzeit in den Wäldern, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen anzuleinen. Die Anleinpflicht gilt während der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 30. Juni jeden Jahres.

Die betroffenen Gebiete und der Zeitraum sind in der Satzung der Gemeinde Schöneck über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 26.03.2009 festgelegt. Der Satzungstext und der dazugehörige Plan kann auf der Homepage der Gemeinde (www.schoeneck.de) eingesehen werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Kilianstädten Einblick in die Satzung zu nehmen. Darüber hinaus liegt in den Rathäusern eine Infobroschüre für Hundebesitzer aus, welche auch die Standorte der Hundetütenspender mit Hundetoilette grafisch darstellt. (zlp)