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Das Fällen stoppen

Baumfällungen im Wald wären wohl auch bei einer Baumschutzsatzung erlaubt. Die Karbener Naturschützer fordern dennoch eine solche Satzung, doch der Bürgermeister lehnt sie ab. Foto: Pegelow
Baumfällungen im Wald wären wohl auch bei einer Baumschutzsatzung erlaubt. Die Karbener Naturschützer fordern dennoch eine solche Satzung, doch der Bürgermeister lehnt sie ab. Foto: Pegelow

Karben. Kann eine Baumschutzsatzung das vermehrte Fällen von Bäumen verhindern? Und kann sie verhindern, dass Bäume selbst in der Brut- und Setzzeit gefällt werden? Naturschützer bejahen diese Fragen und beklagen, dass es in Karben keine solche Satzung gibt. Die jetzt zum wiederholten Male aufgekommene Forderung nach einem solchen Paragrafenwerk weist Bürgermeister Guido Rahn (CDU) allerdings zurück.
Die Naturschützern jedenfalls sind sauer. »Wenn man das Verschwinden von vielen Bäumen aus dem Stadtbild über lange Jahre beobachtet, kann man nur das Grausen bekommen«, sagt Jürgen Becker der frühere Vorsitzende des NABU in Karben. Damit meint er nicht nur städtische, sondern auch private Grundstücke. Überall würden Bäume gefällt, »ohne, dass es eine Bremse gibt«. Diese Bremse sieht man beim Naturschutzbund (NABU) in Gestalt einer Baumschutzsatzung.
Ob denn Bäume keinen Wert mehr hätten, fragt Becker und nennt die zehn mehr als dreißig Jahre alten Bäume, die auf dem Gelände von König + Neurath gefällt wurden. Es gäbe sicher viele Gründe, Bäume zu fällen. Es gebe aber noch viel mehr Gründe, Bäume nicht zu fällen. Bäume, sagt Becker, seien einfach viel zu wichtig für das Leben auf der Erde, für die Bindung von Kohlendioxid und für die Erzeugung von Sauerstoff.
Auch Privatleute werden vom NABU kritisiert. Überall würden Vorgärten mit Schottersteinen mit großem finanziellen Aufwand gedeckt. Zudem werde noch Folie unter dem Schotter aufgelegt, so dass Insekten und Regenwürmer keinen Weg mehr nach oben finden könnten. Aus all den Gründen fordert der NABU eine Baumschutzsatzung für die Stadt Karben.
Bei Bürgermeister Guido Rahn beißen die Naturschützer mit ihrer Forderung aber, wie schon der BUND, auf Granit. Wiederholt hatte Rahn die Forderungen zurückgewiesen. »Natürlich« sei es zu begrüßen, wenn schützenswerte Bäume erhalten blieben.
VIEL BÜROKRATIE
»Wenn aber nun unser Baumgutachter mitteilt, dass wir einen Baum wegen Umsturzgefahr fällen müssen, dann nützt keine Baumschutzsatzung. Dies gilt auch für Bäume in privaten Gärten«, sagt Rahn. Er hält eine solche Satzung für ein »sehr umfangreiches bürokratisches Verfahren, da jeder Antrag zum Fällen schriftlich mit Lageplan und anderem einzutragen ist und vor Ort durch einen sachkundigen Mitarbeiter der Stadt begutachtetet werden muss«. Dadurch entstünden Kosten für die Bürger und die Stadt.
Das Stadtoberhaupt nennt in seiner Erwiderung die Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt. Dort seien 1400 von 1500 Anträgen genehmigt worden. »Das heißt doch: 95 Prozent aller Fällanträge führen zu einer Fällgenehmigung.«
Rahn findet es zielführender, dafür zu sorgen, dass mehr Bäume gepflanzt werden. Die Stadt habe aktuell über 3900 Bäume in der jährlichen Baumkontrolle. Im Jahr 2014 seien es nur 3615 Bäume gewesen. »Per Saldo sind dies fast 300 neue städtische Bäume mehr.«