Bad Vilbel. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat den Grünen-Landtagsabgeordneten Frank Kaufmann mit dem Stopp der Nachtflüge glücklich gemacht. „15 Jahre bin ich gewohnt zu verlieren, insofern war das eine gute Woche“, fand der Fluglärmexperte bei einem Vortrag im Kurhaus. Der VGH hatte die im Planfeststellungsbeschluss für die neue Nord-West-Landebahn des Frankfurter Flughafens vorgesehenen 17 Flugbewegungen zwischen 23 und fünf Uhr untersagt und ebenso die „durchschnittlich“ 150 Flugbewegungen der „gesetzlichen Nacht“ von 22 bis sechs Uhr.
Bis Ostern 2012 müsse sich laut Kaufmann erweisen, wie „unabweisbar“ jene Flüge in der sechsstündigen „Mediationsnacht“ sind, ob Behauptungen des Flughafenbetreibers Fraport und der schwarz-gelben Landesregierung Bestand haben. Die Regierung habe in Wahlkämpfen zugesagt: „Kein Ausbau ohne Nachtflugverbot“. Doch dann habe sie wegen angeblicher juristischer Zwänge den 17 Flugbewegungen zugestimmt und beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Revision eingelegt. Der Grüne mahnte: „Die Richter sind auch nur Menschen, und bekommen die Stimmung der Betroffenen genau mit. Deshalb wehrt euch“.
Beschwerden an die Flugsicherung schreiben, die Politik auf gesetzliche Vorgaben zum Fluglärmschutz verpflichten, Initiativen der Parlamente zum Lärmschutz und die Bürgerinitiativen stärken, waren Kaufmanns Forderungen. Er verlangte, die Änderung von Flugrouten dürfe nur in Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen, die Landesregierung solle ihre Revision in Leipzig zurücknehmen und das Nachtflugverbot wie versprochen realisieren.
Über allem schwebe das Damoklesschwert, dass die Bundesregierung eine Ergänzung des Luftverkehrsgesetzes mit genereller Zulassung von Nachtflügen durchsetze. Wie Kaufmann und der Vorsitzende der Bad Vilbeler Fluglärm BI, Ronald Kasten, mit Dias erläuterten, sei mit dem Winterflugplan des Flughafens mit erhöhtem Flugverkehr auch über Bad Vilbel zu rechnen, wie sich in der Probephase seit März angedeutet habe. Auslöser sei die neue Landebahn an der A 3 Frankfurt-Köln, die aus Sicherheitsgründen einen gegenüber früher nach Norden verschobenen Flugkorridor erforderlich mache.
Kaufmann wie Kasten forderten, dass die Anflugebene der Maschinen auf mehr als 2000 Meter angehoben werde. Kasten insbesondere forderte erneut, dass bei der vorherrschenden Westwetterlage der „Eindrehbereich“ der Flugzeuge, die von Westen kommen und dann auf dem Flughafen gegen den Westwind landen müssen und umgekehrt, weiter nach Osten auf die weitgehend weniger dicht besiedelte Region verschoben werde.