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Wall verlängert als Wand

Dieser Teil der Nordumgehung würde hinter der geplanten Lärmschutzwand verschwinden. Für deren Bau hat das Stadtparlament nun das geänderte Bauleitverfahren in Gang gebracht. Eventuell könnte dann 2021 für die Anwohner der Lärmschutz stehen. Foto: Pegelow
Dieser Teil der Nordumgehung würde hinter der geplanten Lärmschutzwand verschwinden. Für deren Bau hat das Stadtparlament nun das geänderte Bauleitverfahren in Gang gebracht. Eventuell könnte dann 2021 für die Anwohner der Lärmschutz stehen. Foto: Pegelow

Karben. Nach Jahren des Stillstands kommt jetzt etwas Bewegung in die Sache. Es geht um die endgültige Fertigstellung des Lärmschutzwalls entlang der Nordumgehung Karben. Weil die Stadt die dafür nötigen Grundstücke nicht erwerben konnte, muss sie ein neues Verfahren einleiten – und das kann dauern.
Im Frühjahr 2012 war der Weg zum Bau der in der Stadt herbeigesehnten Umfahrung frei, nachdem das Gießener Verwaltungsgericht den streitenden Parteien einen Mediationsvorschlag gemacht hatte.
Denn Groß-Karbener hatten gegen das für den Bau der Straße notwendige Bauleitverfahren geklagt. Kläger waren unter anderem Anwohner der Lindenstraße und anderer Straßen in Groß-Karben, die durch die Straße eine deutliche Zunahme des Lärms befürchteten.
Das Schlichtungsverfahren sah vor, dass der vom Land Hessen vorgesehene Lärmschutzwall auf Kosten der Stadt verlängert wird. Das Land hatte damals nur den gesetzlich vorgegebenen Standard eingeplant und war auch nicht bereit gewesen, diesen Wall zu erhöhen und zu verlängern. Die Stadt hatte daraufhin zugesagt, dies tun zu wollen.
Kompromiss gefunden
Da die Kläger diesem Kompromiss zustimmten, war der Weg für die Umgehung frei. Die 3,2 Kilometer lange und knapp 18 Millionen Euro teure Piste war dann zwar im Dezember 2015 weitgehend fertig gebaut, durfte aber nicht befahren werden, solange der Lärmschutzwall noch nicht errichtet war. Am 1. Dezember 2016 wurde die Entlastungsstraße dann schließlich für den Verkehr freigegeben.
Mittlerweile ist der Wall stark bewachsen. Er entspricht in seiner Länge aber offenbar nicht dem Mediationsverfahren. Die damaligen Kläger hätten bei der Stadt »mehrfach auf die Umsetzung der vollumfänglichen Länge des vereinbarten Lärmschutzwalls hingewiesen«, heißt es in einer vom städtischen Bau-Fachdienst verfassten Vorlage an die Stadtverordneten.
Den Wall aber einfach zu verlängern geht nicht. Zurzeit endet er rund 30 Meter vor einem sogenannten Versickerungsbecken, also Regenrückhaltebecken. Die ursprünglichen Pläne der Stadt sahen vor, dass der Wall um das Gelände des Überlaufbauwerks herum gebaut wird. Dazu hätte die Stadt aber Grundstücke privater Anlieger benötigt. Diese Flächen hätten »trotz langwieriger Verhandlungen« nicht erworben werden können, heißt es jetzt.
Nun bleibt der Stadt nach eigenen Angaben keine andere Wahl, als den Wall dicht an der Straße zu verlängern, also genau in den 2,50 Meter breiten Streifen zwischen Versickerungsbecken und Fahrbahn zu errichten. »Wir werden dort nur eine Lärmschutzwand bauen können und keinen Wall«, sagt Fachdienstleiter Heiko Heinzel auf Nachfrage dieser Zeitung.
Doch die Stadt darf hier nicht einfach bauen, obwohl die Grundstücksfrage geklärt ist. Vielmehr muss sie laut gesetzlicher Vorgaben ein Bauleitverfahren einleiten. Somit ist die Stadt jetzt mit der 1. Änderung des Bebauungsplans »Lärmschutzwall Nordumgehung« in die städtischen Gremien gegangen. Die segneten die Vorlage zwar einstimmig ab, allerdings ist auch damit noch kein Baurecht geschaffen. Denn die Stadt muss für das rund 120 Meter lange Teil zunächst das Bebauungsplanverfahren durchlaufen. In Arbeit sei das »vereinfachte Verfahren«, so die Vorlage aus dem Fachdienst. Dennoch, sagt Heinzel, rechne er damit, dass das Verfahren bis Ende dieses Jahres dauere. »Im nächsten Jahr könnte dann gebaut werden.«