Karben. Bürgermeister Roland Schulz (SPD) ist entsetzt: „Die Nichtzulassung der Revision ist sehr erstaunlich.“ Mit diesen Worten reagierte er am Freitag in einer Pressemitteilung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Planungsverbandsgesetz.
Der Hintergrund: Das Land Hessen hat 75 Städten und Gemeinden in einem weiten Gebiet um Frankfurt die eigenverantwortliche Entscheidung über die örtliche Flächennutzungsplanung per Gesetz entzogen und auf den zentralen Planungsverband mit Sitz in Frankfurt übertragen.
Der Verwaltungsgerichtshof, dessen Vorsitzender in der mündlichen Verhandlung die verfassungsrechtlichen Fragen als schwierig eingestuft hat, hat nun die Berufung der Stadt Karben zurückgewiesen. Die Stadt hatte die Unvereinbarkeit der Übertragung der örtlichen Flächennutzungsplanung mit der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie feststellen lassen wollen.
Die Revision gegen das Berufungsurteil wurde jedoch nicht zugelassen. „Offensichtlich will der Verwaltungsgerichtshof Kassel nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht die Gelegenheit erhält, das hessische Urteil noch einmal unter die Lupe zu nehmen“, sagt Bürgermeister Schulz. (zlp)