Karben. „Die Straßenverkehrsbehörde muss die Benutzungspflicht aller Radwege in Karben prüfen“, erklärt Bürgermeister Guido Rahn (CDU). Gezwungen werde die Stadt dazu durch mehrere Gerichtsurteile der jüngeren Zeit, erläutert Stadtpolizei-Chef Uwe Axtmann.
Ganz vornweg radelt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2010. Es bestätigte ein Urteil aus Bayern, das Klaus Wörle aus Regensburg Recht gegeben hatte. Der örtliche Vorsitzende des Radfahrclubs ADFC hatte dagegen geklagt, dass die Stadt Regensburg ihn per Verkehrszeichen dazu verpflichtete, einen Radweg zu benutzen, anstatt auf der Straße zu fahren, die er als sicher ansah. Die Bundesrichter stimmten Wörles Meinung zu.
Das hat Folgen, auch in Karben: „Wir müssen die Benutzungspflicht aufheben, wenn keine Gefahr auf der Straße für die Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer besteht“, sagt der Bürgermeister. Seit einigen Monaten nimmt die Stadtpolizei nun alle Radwege in der Stadt unter die Lupe. Ein erstes Abklopfen der Sicherheit der Radwege hat allerdings ergeben, dass nicht viel vom Radwegnetz übrig bleiben dürfte. Voraussichtlich im Frühjahr werde die Benutzungspflicht aufgehoben, kündigt der Stadtpolizei-Chef an. (den)