Veröffentlicht am

Anklage wegen

Nidderau / Hanau. Der Autofahrer, der im Dezember 2006 in Nidderau-Ostheim zwei Fußgänger totgefahren hat, wird angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Hanau plädiert auf „fahrlässige Tötung unter Alkoholeinfluss“, berichtet Pressesprecher Jost-Dietrich Orth.

Ein damals 23-Jähriger aus Windecken hatte mit seinem BMW eine Rosbacherin (35) und einen Oberurseler (36) an der Ortseinfahrt auf dem Bürgersteig erfasst und getötet (wir berichteten). Wann es zum Gerichtsverfahren kommt, kann Orth allerdings noch nicht sagen: „Das Amtsgericht Hanau prüft zunächst die Anklage.“ Erst wenn diese zugelassen werde, lege das Gericht einen Termin fest.

Der Windecker müsse, so Orth, mit einer Freiheitsstrafe rechnen: Bei fahrlässiger Tötung kämen Angeklagte zwar oft mit einer Geldstrafe davon, aber hier sei Alkohol im Spiel gewesen. Orth rechnet mit einer Strafe von einem Jahr oder etwas mehr: „Die Frage ist, ob Bewährung gewährt wird oder nicht“. (ses)