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Bahn-Unterführung im Februar – Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr: Erfreuliche Post für die Stadt aus Wiesbaden erhalten

Bad Vilbel. „Erfreuliche Post hat die Stadt Bad Vilbel aus Wiesbaden erhalten“, kündigte Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) gestern an. „Für den Neubau der Bahnsteigunterführung am Bahnhof Bad Vilbel mit Aufzügen und einer Rampe sowie dem Anschluss zum Baugebiet Quellenpark ist der vorläufige Zuwendungsbescheid vom Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen eingetroffen.“

Nachdem Ende Oktober ein Nachtrag der Kreuzungsvereinbarung vom Magistrat unterzeichnet worden war, ist die noch ausstehende zweite Bedingung für den Baubeginn nun eingetroffen. Die Nachtragsvereinbarung regelt im Wesentlichen, dass die Stadt Bad Vilbel Bauherr der Fußgängerunterführung wird und die Baumaßnahme somit vorgezogen werden kann. Der vorläufige Zuwendungsbescheid ist deswegen wichtig, da nach geltendem Recht erst nach Vorlage eines solchen Bescheides mit einer Maßnahme begonnen werden kann – wenn man nicht die Zuschussfähigkeit verlieren will.

„Es sind noch einige vorbereitende Arbeiten in unserem Fachbereich Technische Dienste/Bauwesen notwendig. Wir rechnen mit dem Baubeginn Anfang Februar 2010“, ist Bürgermeister Stöhr zuversichtlich. „Wenn die Stadt als Bauherr auftritt, können wir die Dinge schneller anpacken und regeln.“ Durch den Bau der neuen Unterführung erhalte der Bahnhof Bad Vilbel eine deutliche Aufwertung, so Stöhr: „Für mobilitätseingeschränkte Personen und Fahrgäste mit Fahrrädern oder Kinderwagen werde die Querung und der Zugang zu den Bahnsteigen deutlich verbessert.“ Außerdem sei mit der Unterführung der wichtige Zugang und die Anbindung des Quellenparks an den Bahnhof und den Bahnhofsvorplatz gesichert.

An Baukosten wird mit rund 6,5 Millionen Euro gerechnet. Davon trägt die Deutsche Bahn Netz AG einen Anteil von 1 130 000 Euro. „Wir freuen uns jetzt über den Zuschussbescheid, der uns einen schnellen Baubeginn ermöglicht. Gleichwohl können wir über den Zuschussbetrag noch keine Auskunft geben, da dieser vorläufige Zuwendungsbescheid keine Summe aufweist. Dieser Bescheid regelt nur, dass die Baumaßnahme zügig in Angriff genommen werden kann und man grundsätzlich auch mit einer Zuwendung rechnen kann“, erklärte Stöhr. (zlp)