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Bundeseinheitlich geregelt

In Deutschland sind rund 20 000 Beschäftigte im Schornsteinfegerhandwerk tätig.

Am 1. Januar 2010 ist eine bundeseinheitliche Verordnung, die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in Kraft getreten. Die legt fest, wie oft im Kalenderjahr welche Anlagen überprüft werden müssen und wie oft der Schornstein gekehrt werden muss. (dae)