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Bundestagswahl: Karben bleibt auf Kosten sitzen

Die letzte Bundestagswahl, an der auch die Bürgermeisterwahl stattgefunden hat, kommt die Stadt teuer zu stehen. Archivfoto: Pegelow
Die letzte Bundestagswahl, an der auch die Bürgermeisterwahl stattgefunden hat, kommt die Stadt teuer zu stehen. Archivfoto: Pegelow

Karben. Ein Brief aus Wiesbaden hat bei den Verantwortlichen der Stadt für Ärger gesorgt. Denn das hessische Innenministerium hat der Stadt Karben mitgeteilt, dass sie für die letzte Bundestagswahl keine Erstattung ihrer Kosten erhält. Die Stadt prüft nun rechtliche Schritte.
Die Vorgeschichte reicht bis in den Mai 2021 zurück. Da gab die Stadt bekannt, sie wolle die Bürgermeisterwahl am Tag der Bundestagswahl im September 2021 stattfinden lassen. Neben einer größeren Aufmerksamkeit für die Bürgermeisterwahl durch die Koppelung der Termine erhoffte man sich im Rathaus auch eine Kostenersparnis. Der Öffentlichkeit wurde vorgerechnet, eine separate Bürgermeisterwahl würde die Stadt rund 47 000 Euro kosten. Bei Zusammenlegung der beiden Wahlen könnten Kosten gesenkt werden, zumal ein Teil der im Rahmen der Bundestagswahl vom Bund übernommen werden könnten.
Keinen Cent an
Kostenerstattung

Diese Rechnung hatte die Stadt aber ohne das Land Hessen gemacht. Das zuständige hessische Innenministerium teilte der Stadt mit, dass sie keinen einzigen Cent an Kostenerstattung aus der Bundestagswahl erhalte. Karbens Pressesprecher Dominik Rinkart hat auf Anfrage der Zeitung die Rechnung dazu aufgemacht und detailliert mitgeteilt, warum die Stadt auf den Kosten der Wahlen sitzenbleibt.
Pro Wahlberechtigtem werden vom Bund laut Wahlgesetz 57 Cent als Wahldurchführungskosten erstattet. »Hiervon zieht allerdings das Land Hessen seine Kosten für die Durchführung der Wahl bereits ab.« Diese Kosten belaufen sich laut Rinkart auf 20 Cent je Wähler. Somit verbleiben als Erstattung für die Gemeinden in Hessen seitens des Landes eigentlich 37 Cent pro Wahlberechtigtem. Dies gelte für Gemeinden mit bis zu 100 000 Einwohnern. »Auch dieser Beitrag würde die Kosten für die Kommune schon nicht decken«, moniert Rinkart seitens der Stadt. Bemerkenswert sei dabei, dass Gemeinden mit mehr als 100 000 Wahlberechtigten 67 Cent pro Wahlberechtigtem erstattet würden.
Weitere Kürzungen
beschlossen

Für Gemeinden, die zeitgleich mit der Bundestagswahl weitere Direktwahlen durchgeführt hätten, habe das Land aber zudem weitere Kürzungen beschlossen. So seien nicht nur die Erfrischungsgelder für die Wahlvorstände um 50 Prozent gekürzt worden, dies wären bei Karben 2177,50 Euro. Auch seien die Erstattung um 27 Cent pro Wahlbenachrichtigung und weitere 28 Cent pro Wahlberechtigtem für die Versendung der Briefwahlunterlagen gekürzt worden. »Für angebliche Ersparnisse durch die zeitgleiche Durchführung der weiteren Wahl werden also 55,5 Cent von der Erstattung abgezogen«, rechnet Rinkart vor. Die Kürzungen von insgesamt 55,5 Cent pro Wahlberechtigtem seien somit höher als die eigentlich vorgesehene Erstattung von 37 Cent. Demnach entstünde für Karben ein Erstattungs-Minus von 18,5 Cent je Wahlberechtigtem, insgesamt rund 3000 Euro. »Damit die Stadt nicht auch noch Geld an das Land zahlen muss, wurde für Karben unterm Strich ein Erstattungsbetrag von null Euro festgesetzt.« Bedeutet: »Die Stadt bleibt somit auf den gesamten Kosten für die Bundestagswahl 2021 sitzen.« Diese belaufen sich laut Rinkart auf etwa 35 000 Euro.
Hätte die Stadt die Bürgermeisterwahl nicht zeitgleich mit der Bundestagswahl stattfinden lassen, wären der Stadt zwar 10 000 Euro vom Land erstattet worden, allerdings hätte die Stadt dann noch höhere Kosten als 35 000 Euro tragen müssen.
Im Rathaus ist es nicht nachvollziehbar, wieso Kommunen über 100 000 Einwohner fast das Doppelte erstattet bekommen als kleinere. Auch sei nicht nachvollziehbar, wieso das Land sich seine Kosten vorab zu 100 Prozent Erstattung abrechnet und die Kommunen dadurch auf ihren Kosten sitzen lässt. »Und völlig unlogisch ist es, wenn man Kommunen mehr in Abzug bringt als diesen für die Durchführung einer Wahl zusteht.«
Die Stadt prüft daher die Zulässigkeit dieses Vorgehens und behält sich weitere juristische Schritte vor. Laut Bürgermeister Guido Rahn (CDU) ist der städtische Jurist mit der Prüfung dieser Angelegenheit befasst. »Wir sehen gar nicht ein, dass sämtliche Kosten an uns hängenbleiben.« Von Holger Pegelow