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Corona-Hotspot Wetterau – Mehr Einschränkungen auch in Bad Vilbel und Karben

Wer in der Frankfurter Straße im Innenstadtbereich unterwegs ist, muss wieder eine Schutzmaske tragen. Foto: Mag
Wer in der Frankfurter Straße im Innenstadtbereich unterwegs ist, muss wieder eine Schutzmaske tragen. Foto: Mag

Bad Vilbel/Karben/Wetterau. In der Wetterau gelten seit Samstag strengere Corona-Regeln. Der Grund: Die Inzidenz im Landkreis lag zuvor an drei Tagen hintereinander über der Marke von 350. Deshalb ist die Wetterau Hotspot. Mit Folgen für Gastronomie, Sport und Kultur – und mit Maskenpflicht und Alkoholverbot.

Die Corona-Inzidenz kennt auch in der Wetterau derzeit nur einen Weg: den nach oben. Laut Robert-Koch-Institut ist die Zahl von einem Tag auf den anderen von 404,4 (Donnerstag) auf 460,8 (Freitag) gestiegen. Der Freitag war der dritte Tag in Folge mit einer Inzidenz von über 350. Laut Coronavirus-Schutzverordnung des Landes greifen damit deutliche Regel-Verschärfungen.

Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gelten in Innenräumen die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Personen mit einer Booster-Impfung benötigen keinen zusätzlichen Negativnachweis. Prostitutionsstätten sind geschlossen.

Zusätzlich werden per Allgemeinverfügung des Wetteraukreises Fußgängerzonen und Einkaufszentren festgelegt, an denen eine Maskenpflicht gilt, sowie belebte Orte und Plätze definiert, an denen ein Alkoholverbot herrscht. Die Verfügung und eine Liste der Orte sind unter https://wetteraukreis.de/ aktuelles/corona zu finden. Im Einzelnen gilt:

• In Bad Vilbel verweist Pressesprecher Yannick Schwander auf die Allgemeinverfügung des Wetteraukreises. Daran sei auch die Quellenstadt gebunden. Konkret heißt das: Seit Samstag gilt wieder die Maskenpflicht in der Innenstadt. Das betrifft die Frankfurter Straße 1–133 (Biwer-Kreisel am Südbahnhof), den Marktplatz (rund um das Alte Rathaus) sowie den Niddaplatz einschließlich der Büchereibrücke.
»Wir werden die entsprechenden Schilder wieder anbringen, um darauf hinzuweisen. Unsere Ordnungspolizei hat ja bereits in den vergangenen Monaten entsprechende Kontrollen durchgeführt und wird diese auch in den nächsten Wochen vornehmen und dann eben jetzt auch wieder die Maskenpflicht kontrollieren. Wie immer werden sie hier mit Augenmaß vorgehen und einen ersten Verstoß nicht direkt sanktionieren, sondern zunächst darauf hinweisen, dass im genannten Bereich eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht.«
Ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen sieht die Allgemeinverfügung des Wetteraukreises für Bad Vilbel nicht vor.

•  Für Karben tauchen in der neuen Allgemeinverfügung des Kreises weder Straßen noch Plätze mit Maskenpflicht auf. »Wir haben nicht, wie andere Städte, einen zentralen Platz«, sagt dazu der Leiter des Fachdienstes Polizei, Manuel Pena Bermudez. »Und die neue Mitte ist Privatgelände, dort können wir nichts anordnen«, nennt er das Selzerbrunnencenter und den Platz des ehemaligen Dreiecksgrundstücks. Der Fachdienstleiter weist jedoch darauf hin, dass die Stadtpolizei »die Feierabend- und Wochenenddienste wieder verstärken wird«. Im Zuge etwa der Verkehrskontrollen würden dann auch die Corona-Auflagen mit kontrolliert. Systematische Kontrollen der Corona-Auflagen könne es aber nur mit Hilfe der Bad Vilbeler Polizeistation und der Bereitschaftspolizei geben. Ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen gibt es auch in Karben nicht.

Dagegen wurde für bestimmte Bereiche in Bad Nauheim, in Friedberg, Butzbach und Rosbach der Ausschank und der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum verboten. (zlp)