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Der direkte Draht

Liebe Mitbürgerinnen

und Mitbürger,

für das gerade begonnene Jahr 2017 wünschen wir Ihnen auf diesem Wege alles Gute, Gesundheit und Glück. Mögen sich für Sie alle Wünsche und Erwartungen an das neue Jahr erfüllen.

Der Winter ist nun auch in Bad Vilbel eingekehrt und die ersten Schneeflocken sind gefallen. Zwar erfreut die weiße Pracht Jung und Alt, doch stellt sie auch gewisse Herausforderungen an die Quellenstadt. So nehmen wir die Wintertage und die immer wiederkehrenden Anfragen an die Stadtverwaltung daher gerne zum Anlass, um auf bestimmte Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt beim Thema Straßenreinigung zu informieren.

Durch die Satzung über die Straßenreinigung vom 14.11.1990, die Sie auch im Internet (www.bad-vilbel.de) finden, ist die Reinigungspflicht für Gehwege und Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.

Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite vom Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit die Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls – soweit möglich und zumutbar – aufzuhacken und abzulagern. Die Verpflichtung zur Räumung besteht in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr.

Auch die Mitarbeiter unseres städtischen Betriebshofs sind nun pausenlos im Einsatz. Mit einem einsatzbereiten Fuhrpark und vollen Salz- und Splittlager werden Straßen und Wege von Schnee und Eis geräumt. Es ist auch außerhalb der normalen Betriebszeiten eine 19 Mann starke Bereitschaft rund um die Uhr eingerichtet worden, die bei entsprechender Witterung alle Hände voll zu tun hat.

Die Streufahrzeuge bedienen die Straßen nach Prioritätsstufen. Vorrang haben solche Straßen, die von Bussen befahren werden und Gefahrenschwerpunkte.

Die Pflicht der Kommunen zum Winterdiensteinsatz besteht im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit. Das bedeutet aber auch, dass nicht immer sofort alle Straßen im Stadtgebiet geräumt und gestreut werden können.

Auch im Kurpark können nicht alle Wege schnee- und eisfrei gehalten werden. Es stehen aber auch im Park geräumte oder gestreute Wege zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie dadurch kleine Umwege in Kauf nehmen müssen. Es dient zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Es grüßt Sie herzlich

Der Magistrat von Bad Vilbel