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Der direkte Draht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es entspricht uralten Rechtsprinzipien, dass der Nachbar einem Bauherrn keine Steine in den Weg legen soll. Dies ist zum Beispiel auch im Hessischen Nachbarrechtsgesetz festgelegt, wonach der Nachbar einige Belastungen seines Grundstücks in der Bauphase zu dulden hat. Ohne diese Selbstverständlichkeit lassen sich Städte kaum denken, wo aufgrund des engen Raumes jeder Bauwillige einmal auf seinen Nachbarn angewiesen ist.

Aus diesem Geiste heraus stellt die Stadt Bad Vilbel seit jeher wo erforderlich auch den Straßenraum zur Verfügung, wenn es um Baukräne geht, da über die Straße die Anlieferung erfolgt. Natürlich wird auch nach Möglichkeit Rücksicht genommen auf Belange der Nachbarschaft. Jedoch sollte jeder bedenken, dass man auch einmal auf eine solche Baumaßnahme angewiesen sein kann. Um die Belastungen für alle äußerst gering zu halten, schaut sich der Fachdienst Straßenverkehrsbehörde die Situation immer genau vor Ort an.

Ähnlich war dies auch im Fall der jüngsten Sperrung in der Friedensstraße. Dort wird für ein Wohnbauvorhaben ein Kran benötigt. Ursprünglich war hierfür nur eine halbseitige Sperrung und kein Umleitungsverkehr vorgesehen. Aufgrund einer Baugrunduntersuchung bei Kranstellung musste jedoch der Kran aus Sicherheitsgründen etwas mehr in den Straßenraum versetzt werden, was eine Vollsperrung der Friedensstraße und eine Umleitungsstrecke unumgänglich machte. Entsprechend kurzfristig hat die Straßenverkehrsbehörde umgehend per Presseveröffentlichung und Internethinweis informiert. Ferner wurde hier weitgehend die Ferienzeit (bis Ende August 2011) gewählt, um die Beeinträchtigungen zu mindern.

Am 22.06.2011 hat der Bürgermeister den Bitten der Anwohner sehr kurzfristig entsprochen und in einem Gespräch um gegenseitiges Verständnis geworben. Hier konnte unter seiner Vermittlung in einem sachlichen Gespräch eine Einigung erzielt werden: So wird die Bauherrschaft bereits nach Fertigstellung des Kellers den Baukran wieder weiter in Richtung des Grundstücks versetzen. Daraufhin kann man nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde wieder mit der ursprünglich angedachten Teilsperrung an der Baustelle auskommen und die Umleitungsstrecke aufheben. In Abhängigkeit des Bauverlaufs und des Wetters wird mit rund vier Wochen gerechnet. So wird es eine deutliche Verkürzung der Umleitungszeit geben, die dann komplett in der verkehrsschwachen Ferienzeit liegen könnte.

Zudem wird die Straßenverkehrsbehörde zusammen mit den Anwohnern Vorschläge zur Errichtung weiterer Parkmöglichkeiten im Samlandweg während der Umleitungszeit besprechen und Geschwindigkeitskontrollen durchführen.

Es grüßt der Magistrat der

Stadt Bad Vilbel