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Der direkte Draht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit einiger Zeit mehren sich Anfragen beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt zum Aufsteigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, die sich, ursprünglich zunächst in Asien verbreitet, anlässlich von Familienfeiern oder Partys auch bei uns immer größerer Beliebtheit erfreuen. Hierbei handelt es sich um unbemannte Ballone, deren Hülle in der Regel aus Papier besteht und bei denen der Aufstieg durch Erwärmung der Luft mittels einer an dem Ballon befestigten Kerze bewirkt wird. Je nach Thermik und Größe können sie zwischen 200 und 500 m hoch steigen.

Bad Vilbel befindet sich im Schutzbereich des Verkehrsflughafens Frankfurt am Main, weshalb für den Aufstieg der Himmelslaternen bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen ist. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Deutschen Flugsicherung GmbH unter der Telefonnummer 069/ 78072658 oder ballon@dfs.de.

Der Flugverkehr ist eine Sache, eine andere ist der Brandschutz. Die Himmelslaternen, die ohne Zweifel einen schönen Anblick bieten, stellen ein unkontrollierbares Brandrisiko dar. Erst wenn eine Brandgefahr von Gebäuden, Bäumen, Wiesen und anderen Objekten ausgeschlossen und eine völlige Windstille gewährleistet wäre, könnten Himmelslaternen gefahrlos in den Himmel aufsteigen. Da dies aber nicht sichergestellt werden kann und der Flugweg völlig unkontrollierbar und damit nicht beeinflussbar ist, besteht die nicht unerhebliche Gefahr, dass Himmelslaternen Brände verursachen. Schadensersatzforderungen träfen dann den Betreiber, der sich darüber hinaus durch das Herbeiführen einer Brandgefahr auch noch strafbar machen würde.

Auch wenn die Deutsche Flugsicherung GmbH eine Freigabe für den Aufstieg von Himmelslaternen erteilen sollte, rät die Freiwillige Feuerwehr Bad Vilbel dazu, auf die Verwendung von Himmelslaternen zu verzichten. Anfang Juli stürzte in Nordrhein-Westfalen eine solche Himmelslaterne in ein Einfamilienhaus und setzte den Wintergarten in Brand. Personen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden.

In Bayern und Nordrhein-Westfalen ist das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen zwischenzeitlich verboten. Der Deutsche Feuerwehrverband fordert wegen des unkontrollierbaren Brandrisikos ein bundesweites Verbot.

Es grüßt Sie herzlich

Der Magistrat

der Stadt Bad Vilbel